Mobilität und Umwelt

Die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsmittelträger stehen in der Neuruppiner Stadt- und Verkehrsplanung im Fokus. Mit der Leitlinie Stärkung des Umweltverbundes in der Neuruppin Strategie 2030 haben die Stadtverordneten dazu Ziele und Maßnahmen der Fontanestadt formuliert. Hierdurch sollen Fußgänger, Radfahrer und Nutzer von Bus und Bahn stärker in den Planungen berücksichtigt werden und gegenüber dem motorisierten Verkehr bevorzugt behandelt werden. Die Stadtverordneten verständigten sich in der Neuruppin Strategie 2030 ebenfalls auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz unter der Leitlinie - StadtRegion mit neuer Energie -.
Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum
Im Rahmen des Projektes "Konzept- und Maßnahmenplan(KMP), Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum der Fontanestadt Neuruppin" soll es eine nachhaltige und beispielgebende Entwicklung von barrierefreien Stadträumen und -strukturen im Gebiet der historischen Altstadt und in der weiteren Innenstadt von Neuruppin geben.
In diesem Zusammenhang wurden Quell- und Zielnetze als anzustrebender Ausbauzustand aufgezeigt. Aus ihnen leiten sich die Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte ab.
- Quell- und Zielnetz Innenstadt (2,1 MB)
- Quell- und Zielnetz Altstadt (1,0 MB)
- Maßnahmenplan Handlungsschwerpunkte (9,8 MB)
Das vorliegende Handbuch Regeldetails ist Bestandteil des Konzeptes Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Neuruppin. Mit diesem Konzept soll eine nachhaltige und beispielgebende Entwicklung von barrierefreien Stadträumen und -strukturen im Gebiet der historischen Altstadt und der weiteren Innenstadt von Neuruppin entwickelt werden.
Im Rahmen des Konzept- und Maßnahmenplans Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum wurde auch das Thema Erreichbarkeit von bestehenden Gebäuden in der historischen Innenstadt vor dem Hintergrund der z.T. stadtbildprägenden Treppenanlagen vor den Gebäudezugängen vertiefend betrachtet. Die Innenstadt liegt sowohl im Geltungsbereich eines Sanierungsgebietes als auch in dem eines Flächen- und Bodendenkmalbereichs. Daher müssen zeitgemäße Lösungen gefunden werden, die sowohl den Belangen mobilitätsbeschränkter Menschen im Alltag, als auch der Erhaltung historischer Bauten und ihrem öffentlichen Erscheinungsbild gerecht werden.
Lärmaktionsplan 2. Stufe
Hier können Sie den in der StVV vom 16.12.2013 gebilligten Lärmaktionsplan 2. Stufe der Fontanestadt Neuruppin mit Stand vom 30.10..2013 einsehen:
Dokumentation zum Lärmaktionsplan > Teil 2 als PDF-Datei herunterladen (4,7 MB)
- Anlage 1 zum Lärmaktionsplan, Teil 2 > als PDF-Datei herunterladen (4,6 MB)
- Anlage 2 zum Lärmaktionsplan, Teil 2 > als PDF-Datei herunterladen (4,0 MB)
- Anlage 3 zum Lärmaktionsplan, Teil 2 > als PDF-Datei herunterladen (3,8 MB)
- Anlage 4 zum Lärmaktionsplan, Teil 2 > als PDF-Datei herunterladen (0,4 MB)
- Anlage 5 zum Lärmaktionsplan, Teil 2 > als PDF-Datei herunterladen (2,6 MB)
- Anlage 6 zum Lärmaktionsplan, Teil 2 > als PDF-Datei herunterladen (2,6 MB)
- Anlage 7 zum Lärmaktionsplan, Teil 2 > als PDF-Datei herunterladen (2,4 MB)
Radverkehr
Das Fahrrad ist als innerstädtisches Verkehrsmittel wichtiger Bestandteil unseres Stadtbildes. Eine kompakte Stadtstruktur, die flache Topografie und eine gute Fahrradinfrastruktur bieten ideale Voraussetzungen für die Fortbewegung per Rad. Unser Anspruch: Für jeden von 8 bis 80 Jahren soll Radfahren Spaß machen und sicher sein. Radverkehr verbindet im Idealfall das Nützliche mit dem Angenehmen, denn es ist gut für die Gesundheit, das Haushaltsbudget und nicht zuletzt für die Umwelt und trägt so zu mehr Lebens- und Wohnqualität in unserer Stadt bei. Die Förderung des Radverkehrs ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Neuruppiner Stadt- und Verkehrsplanung.
Ein gut ausgebautes Radverkehrsnetz verbindet die wichtigsten Ziele im Stadtgebiet. Es gibt straßenbegleitende oder im Grünen verlaufende Radwege. Hinzu kommt eine Vielzahl von verkehrsarmen Verbindungen innerhalb von Tempo-30-Zonen sowie verkehrsberuhigten Straßen. Alle Wohngebiete der Kernstadt sind als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Mit der Einrichtung von Radfahrstreifen in der Heinrich-Rau-Straße sowie der überwiegenden Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr sind weitere Verbesserungen geschaffen worden. Das Angebot an Abstellmöglichkeiten für den Radverkehr wird kontinuierlich ausgebaut. In der historischen Altstadt sind inzwischen deutlich mehr als 100 öffentliche Fahrradabstellbügel aufgestellt.
Mobilkarte Neuruppin 2021
Die Fontanestadt hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine MobilKarte entwickelt. Sie stellt vor allem die vorhandene Infrastruktur für die verschiedenen Optionenl des Umweltverbundes dar und soll dazu beitragen, die Entscheidung für das jeweils am besten geeignete Verkehrsmittel zu erleichtern. Ein besonderer Fokus der Karte liegt darauf, die vorhandene Rad- und Fußwegeinfrastruktur und ihrer Qualität darzustellen. Darüber hinaus enthält die Karte z.B. Informationen zu touristischen Radrouten und Sehenswürdigkeiten (Museen, Badestellen und zur Knotenpunktwegweisung).sowie die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Die MobilKarte2021 ist beidseitig bedruckt. Die Vorderseite hat einem Stadtplan, der zur Organisation von Alltagswegen in der Kernstadt dient. Dem gegenüber soll der auf der Rückseite abgebildete Regionalplan die nachhaltige Fortbewegung mit dem Umweltverbund in der Stadt und dem Umland für die Nutzer:innen der Mobilkarte erleichtern.
Die nunmehr 3. Auflage der Mobilkarte ist erneut in einer Höhe von 5.000 Exemplaren erschienen. Erhältlich ist die Karte u.a. im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Neuruppin (Karl-Liebknecht‐Straße 33), im Bürgerbahnhof (Touristinfo) am Haltepunkt Rheinsberger Tor sowie in diversen Buchhandlungen.
Die Mobilkarte Fontanestadt Neuruppin 2021, 3. Auflage können Sie hier als minimiertes PDF (9,6 MB) herunterladen
Naturroute Neuruppin
Natur erleben mit dem Fahrrad. Ob City- oder Trekkingrad, ob Mountain- oder E-Bike, die Naturroute Neuruppin, von der Kernstadt zum Tierpark Kunsterspring, lässt sich mit jeder Art von Rad gut befahren. Mehr Hinweise und Tipps dazu finden Sie hier: Info Naturroute Neuruppin
Leit- und Informationssysteme
Leit- und Informationssysteme sind im Alltagsverkehr für Radfahrer wichtig, besonders jedoch für Touristen der Region. Darum hat die Fontanestadt nach niederländischem Vorbild, zur Wegweisung und besseren Orientierung im Radverkehr, im Frühjahr 2014 an den Hauptrouten des Alltags- und Tourismusradverkehr die Beschilderungen für Knotenpunktwegweisung installiert. Erfahren Sie hier, wie das System funktioniert.
Die Knotenpunktwegweisung ist vor allem zur Förderung des Tourismusradverkehrs eingeführt worden. Den Kreuzungen mindestens dreier Radwege wird jeweils ein Knotenpunkt zugeordnet Die Pfeilwegweiser stehen an Kreuzungen und Knotenpunkten. Sie zeigen Nah-und Fernziele und Besonderheiten der Routen. Die Zwischenwegweiser stehen immer dort, wo lediglich ein Hinweis auf die Richtung der Fahrradroute notwendig ist. Immer dann, wenn auf den beschilderten Routen gleichzeitig regionale oder überregionale touristische Routen entlang führen, werden die entsprechenden Symbole in die amtliche Wegweisung mit aufgenommen. Die Schilder verstecken sich nicht mit falscher Bescheidenheit. Mit einer Größe von 800x200mm sind die Wegweiser gut sichtbar im Straßenraum. Hinsichtlich Form und Farbe sind die Wegweiser einheitlich. Die Beschriftung erfolgt immer in grüner Schrift auf weißem Grund.
In der Fontanestadt befinden sich z.Z. 11 Knotenpunkte. Jeder Radler kann sich damit individuelle Touren anhand eines Nummernsystems zusammenstellen.
Stellen Sie sich ihre eigene Route mit der Neuruppiner Mobilkarte zusammen.
Zum Ausprobieren empfehlen wir die Tour um den Ruppiner See:
01 06 04 25 03 02 01

Das Reiseland Brandenburg bietet eine Vielzahl von Radtouren durch die Mark an. Folgende Routen Verlaufen durch, beginnen oder enden in Neuruppin.
Seen-Kultur-Radweg
Zu Gast in den Schlössern und Herrenhäusern des Ruppiner Seenlandes
Radrouten Historische Stadtkerne Route 3
Tagestour 1 in die Historischen Stadtkerne Rheinsberg Neuruppin Kremmen
Tagestour 11 In die Historischeb Stadtkerne Wittstock Kyritz Wusterhausen Neuruppin
Tagestour 14 in die Historischen Stadtkerne Nauen Kremmen Neuruppin
Alte Städte mit attraktiven Zentren
Hier haben Sie die Möglichkeit die Verläufe der Routen auf der Webkarte des Reiseland Brandenburgs einzusehen.
Lärmaktionsplanung
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Ansätze zu entwickeln, wie die Umweltqualität im Sinne der Richtlinie der EG in Bezug auf den Lärm verbessert werden kann. Der § 47d BImSchG legt den Städten und Gemeinden die Pflicht auf, bei Betroffenheit einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hintergrund dieser neuen Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der EG ( Richtlinie 20902/49/EG vom 25. Juni 2002), die durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Lärmkarten
Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten. Das entsprechende Kartenmaterial wurde der Fontanestadt durch das Landesumweltamt Brandenburg übergeben. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung der Bevölkerung grafisch und flächenhaft dar.
Im Jahr 2022 wurden neue Lärmkarten durch das Landesumweltamt Brandenburg veröffentlicht. Zusammen mit den Bürger:innen der Fontanestadt Neuruppin wird die Lärmaktionsplanung überprüft und aktualisiert. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Umsetzung von lärmreduzierenden Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärmes aus dem Straßenverkehr.
Im Rahmen der Überprüfung des Lärmaktionsplans und nach Berücksichtigung der Anregungen, Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange sind weitere Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten Jahre für die Neustädter Straße, Puschkinstraße, Heinrich-Heine-Straße, Fehrbelliner Straße, Heinrich-Rau-Straße und Karl-Marx-Straße im Lärmaktionsplan aufgenommen und sollen sodann bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gestellt werden. Die Maßnahmen umfassen die Lärmminderung durch die Anordnung von Tempo 30 in den Nachtstunden.
Berichterstattung zum Lärmaktionsplan 4. Stufe aus dem Jahr 2024
- Berichterstattung zum Lärmaktionsplan 4. Stufe aus dem Jahr 2024 > PDF-Datei herunterladen (4 MB)
Lärmkartierung der 4. Stufe aus dem Jahr 2022
- Anlage 1 - Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Stadt Neuruppin > PDF-Datei herunterladen (13 MB)
- Anlage 2 - Zählpunkt 20 - B 167 Gerhart-Hauptmann-Str > PDF-Datei herunterladen (0,2 MB)
- Anlage 3 - Zählpunkt 01 - Junckerstr. Fehrbelliner Str. Franz-Künstler-Str. > PDF-Datei herunterladen (0,2 MB)
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung
Das Gesetz unterscheidet zwei Stufen der Lärmkartierung. In der ersten Stufe sind Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen im Land Brandenburg mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke 16.000) und für die Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr zu erstellen. Gleiches gilt zum 18.07.2013 in einer zweiten Stufe für alle Hauptverkehrsstraßen, d. h. für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, und alle Haupteisenbahnstrecken, d.h. für Strecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.
Für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wurde ein Prüfwert definiert. Im Land Brandenburg wird ein Mittelungspegel in Höhe von 65 dB (A) tags bzw. 55 dB (A) nachts angewendet. Einer Überschreitung dieser Werte sollte durch das Instrument der Lärmaktionsplanung entgegengewirkt werden.
Die Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes muss spätestens alle 5 Jahre durchgeführt werden. Insoweit ist mit der gesetzlichen Regelung eine Daueraufgabe verbunden und die Lärmaktionsplanung als einen Prozess zu betrachten.
Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg können Sie der Internetseite des Landes Brandenburg www.luis-bb.de entnehmen.
Kevin Pawelczyk
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-730
- kevin.pawelczyk@~@stadtneuruppin.de
Mobilitätskonzept zur Förderung des Umweltverbundes auf der Karl-Marx-Str.

Das Mobilitätskonzept dient als Vorschalt-Studie für den Umbau der Karl-Marx-Str. zu einer Umweltverbundtrasse. Daraus sollen dann Hinweise zu Gestaltungs- und verkehrslenkenden Maßnahmen gegeben werden.

Die Umsetzung für den Zeitraum von 2021-2023 soll eine nachhaltige Stadtentwicklung unterstützen und damit innenstädtische Lebensqualität verbessern. Unter diesem Aspekt wird das Mobilitätskonzept auch durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union gefördert.
Das Mobilitätskonzept ist Bestandteil des Stadt-Umland-Wettbewerbs innerhalb der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Freiraum Ruppiner Land
Das Mobilitätskonzept
Am 30. Januar 2020 wurde das Konzept im Sonder- Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich vorgestellt. Auf unserer Internetplattform finden Sie die entsprechenden Unterlagen. Schauen Sie hier im Ratsinformationssystem
Für die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes wurde das Planungsbüro stadtraum aus Berlin in Arbeitsgemeinschaft mit dem Landschaftsarchitekturbüro Fugmann Janotta Partner beauftragt. Das Konzept liegt seit Ende 2019 vor.
Ziele des Projektes
Mit diesem Projekt soll der Umstieg auf umweltfreundliche Verkehre im Innenstadtbereich erleichtert werden ...hier den ganzen Artikel lesen
Markus Schwarzenstein
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-729
- markus.schwarzenstein@~@stadtneuruppin.de









