Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
Top News
  • Neuruppiner Martinimarkt 2025: 31.10. - 09.11.2025 - Weiterlesen
  • Geflügelpest-​Ausbruch: Landkreis ordnet Schutzmaßnahmen an - Weiterlesen

Projekte und Förderung

Förderkulissen

Ein wichtiger Baustein zur Erreichung gesamtstädtischer oder auch teilräumiger Ziele der Stadtentwicklung, ist die Nutzung der zur Verfügung stehenden Fördermittelprogramme von Land, Bund und Europäischer Union. Sie gelten zwar überwiegend und zuerst für den öffentlichen Bereich, können aber auch im privaten Umfeld zum Tragen kommen. Auf dieser Internetseite möchten wir Ihnen ein paar Ideen und Hinweise dazu geben.


Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren"

Das Bund-Länder-Programm “Lebendige Zentren” (LZ-Programm) soll die Erhaltung bzw. Wiederherstellung wertvoller Bausubstanz in den historischen Stadtkernen unterstützen. Es greift dabei sowohl zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden als auch für die Erhaltung sowie Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das betrifft in der Fontanestadt Neuruppin die Fördergebietskulisse Sanierungsgebiet "Historische Altstadt" Neuruppin.

Mit geänderten Zielen wurde die Städtebauförderung von Bund und Land im Jahr 2020 grundlegend neu definiert. Dadurch ist die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ Neuruppin nunmehr in das oben genannte LZ-Programm überführt worden.


Nähere Informationen zum Programm "Lebendige Zentren" finden Sie auf Bund/Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ) | Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)

Kontakt

Christina Bollmann

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt

Sachgebiet Stadtsanierung und Förderung

LEADER

Dieses Programm ist speziell auf die ländliche Entwicklung unter Einbeziehung lokaler Akteure zugeschnitten. LEADER fördert Projekte die zur Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in diesem Bereich beitragen. Finanzielle Grundlage dieser Förderung sind der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mittel von Bund und Land Brandenburg im Rahmen der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Fördergebietskulisse umfasst überwiegend die 13 Neuruppiner Ortsteile. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch auch Vorhaben in der Kernstadt Neuruppin förderfähig.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie u.a. beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie bei der Lokalen Aktionsgruppe Regionalentwicklung Ostprignitz e.V.


Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt"

Im Jahr 1999 wurde das Wohnkomplexe (WK) I-III in das Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Bis zum Jahr 2022 konnten diese stetig abrufbaren Fördermittel für strukturschwache Stadt- und Ortsteile dazu beitragen, dass das WK I-III generations- und familiengerechter wird. Dafür wurde wurde viel in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und somit in die Steigerung der Wohnqualität investiert.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre "30 Jahre Städtebauförderung"