Sanierungsrechtliche Genehmigung
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
In den Sanierungsgebieten Historische Altstadt Neuruppin und sind auch genehmigungsfreie Maßnahmen mit der Fontanestadt abzustimmen. Diese Anträge sind direkt an die Stadt zu zustellen. Gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zum Thema Gestaltungsfragen zur Verfügung. Antrags- und beratungsrelevant sind u.a.:
- Dachsanierung/Neueindeckung
- Türen- u. Fenstersanierung bzw. Erneuerung
- Neue Farbanstriche der Fassade
- sowie alle weiteren Sanierungsmaßnahmen
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Neben der sanierungsrechtlichen Genehmigung brauchen Sie auch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Das Formular zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis im PDF-Format können Sie hier ebenfalls herunterladen, am Computer oder per Hand ausfüllen ausdrucken
Zur Vorbereitung können Sie die Formulare zur "Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung" oder zur Denkmalrechtlichen Erlaubnis für die Altstadt Neuruppin herunterladen und per Hand bzw. auf Ihrem Computer ausfüllen und ausdrucken:
- Sanierungsrechtl. Genehmigung Altstadt Neuruppin
- Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Alt Ruppin und Neuruppin
Das Verfahren läuft wie folgt ab:
1. Beratungsgespräch mit der Stadt vereinbaren
2. Formalen Antrag einreichen, mit Original-Unterschrift
3. Umsetzung der Maßnahme
Ortsfeste Werbeanlagen
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Beantragung von ortsfesten Werbeanlagen. Hierbei ist die Werbesatzung von Neuruppin und Werbesatzung von Alt Ruppin zu beachten.
Martina Ribbe
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-727
- martina.ribbe@~@stadtneuruppin.de