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Beiräte

Die Kommunalverfassung Brandenburg und die darauf fußende Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin sehen eine Reihe von Beiräten als beratende Gremien vor. Zumeist handelt es sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Beiräten in der Fontanestadt Neuruppin.

Die Rechte und Pflichten der Personengruppenbeiräte sind im folgenden Handout zusammengefasst:

Zusätzlich verfügen die Ortsteile der Stadt über entsprechende Ortsbeiräte.

Behindertenbeirat der Fontanestadt Neuruppin

Grundlage:

Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin hat am 10.07.2017 die Einrichtung eines Behindertenbeirates beschlossen. Dieser unterstützt gemäß § 17 der Hauptsatzung die Stadtverordneten und die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister insbesondere in Fragen der Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit. Dem Behindertenbeirat gehören 11 Mitglieder an.

Eine Übersicht zu den Mitgliedern des Behindertenbeirates finden Sie hier.

Kontakt

Britta Schönknecht


Gleichstellungsbeirat der Fontanestadt Neuruppin

Grundlage:

Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin richtet die Fontanestadt zur besonderen Vertretung der Grundsätze von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Fontanestadt Neuruppin einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Gleichstellungsbeirat der Fontanestadt Neuruppin“. Dem Beirat gehören 9 Mitglieder an. Die Mitglieder des Gleichstellungsbeirats der Fontanestadt Neuruppin müssen mit den o.g. Themenfeldern vertraut sein.

Der Gleichstellungsbeirat berät und unterstützt die Stadtverordneten und die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister in allen gleichstellungsrelevanten Aspekten und Fragen der ethnischen Zugehörigkeit (beispielsweise in den Bereichen öffentliches Leben, Bildung, Kultur, Gesundheit, Beruf, Ausbildung, Familienleben, Integration sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit).

Der Gleichstellungsbeirat hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit dazu beizutragen, die in der NeuruppinStrategie beschriebenen Konzepte zur Verwirklichung der Chancengleichheit zu verwirklichen und umzusetzen.

Der Gleichstellungsbeirat versteht sich auch als Schnittstelle zu weiteren Beiräten der Stadt und arbeitet eng mit der Gleichstellungsbeauftragten der Fontanestadt zusammen.

Die Sitzungen des Gleichstellungsbeirates sind öffentlich. Bisherige Tagesordnungen und Protokolle können bei der Gleichstellungsbeauftragten eingesehen werden. Künftig werden diese über das Ratsinformationssystem der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.

Eine Übersicht zu den Mitgliedern des Gleichstellungsbeirates finden Sie hier.

 

Kontakt

Ines Rehfeld

Gleichstellungsbeauftragte


Kulturbeirat der Fontanestadt Neuruppin

Grundlage:

Gemäß § 18 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin richtet die Fontanestadt zur besonderen Vertretung von Kunst und Kultur in der Stadt einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Kulturbeirat der Fontanestadt Neuruppin“.

Dem Kulturbeirat gehören 11 Mitglieder an. Mitglied des Kulturbeirates können Personen aus kulturellen Vereinen, Verbänden, Einrichtungen, Interessengruppen, kulturwirtschaftlichen Unternehmungen, Künstler*innen oder öffentlich bekannte kulturell Engagierte und Interessierte sein.

Aufgabe des Kulturbeirates ist es u.a., die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister zu beraten, die Wertschätzung von Kunst und Kultur zu erhöhen sowie zwischen den Kulturschaffenden einerseits und der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie der Verwaltung andererseits zu vermitteln. 

Eine Übersicht zu den Mitgliedern des Kulturbeirates finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.neuruppin-erleben.de/kulturbeirat

Kontakt

Julia Peetz

Amt für Kultur und Tourismus

Sachgebiet Kultur


Seniorenbeirat der Fontanestadt Neuruppin

Grundlage:

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin richtet die Fontanestadt zur besonderen Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Stadt einen Beirat ein, der die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Fontanestadt Neuruppin“ führt.

Dem Seniorenbeirat gehören 13 Mitglieder an. Mitglied des Seniorenbeirates können Personen sein, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. 

Die Aufgaben des Seniorenbeirates der Fontanestadt Neuruppin sind auch die soziale Integration von Seniorinnen und Senioren, ihre Unterstützung und Förderung sowie deren Beratung.

Eine Übersicht zu den Mitgliedern des Seniorenbeirates finden Sie hier.

Kontakt

Britta Schönknecht


Tourismusbeirat der Fontanestadt Neuruppin

Grundlage:

Gemäß § 18a der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin richtet die Fontanestadt Neuruppin zur besonderen Vertretung von touristischen Akteuren und Dienstleistenden in der Fontanestadt Neuruppin einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Tourismusbeirat der Fontanestadt Neuruppin“.

Dem Tourismusbeirat gehören 7 Mitglieder an. Mitglied des Tourismusbeirates müssen in der Tourismusbranche tätige oder direkt für die Tourismusbranche tätige Dienstleistende sein.

Über die Aufgaben nach § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung hinaus, berät der Tourismusbeirat die Stadtverordnetenversammlung, ihre Ausschüsse und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und soll die allgemeine Wertschätzung des Tourismus erhöhen.

 

Eine Übersicht zu den Mitgliedern des Tourismusbeirates finden Sie hier: Tourismusbeirat - SD.NET RIM 4

Weitere Informationen finden Sie auf: Tourismusbeirat (neuruppin-erleben.de)

Kontakt

Michelle Engel

Amt für Kultur und Tourismus

Tourismusreferentin