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Grundstücke

Bebaute Grundstücke

Alt Ruppin

Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1 – ehemaliger Kindergarten/Hortnutzung im Leerstand
Gemarkung Alt Ruppin, Flur 4,

  • Flurstück 197 und 
  • Flurstück 433

mit einer Gesamtgröße von 1.665 m².

Das mit einem 2-stöckigen, ehemaligen Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück mit massiven sowie in Leichtbauweise errichteten Nebengebäuden befindet sich außerhalb des Ortskerns Alt Ruppin. Die Gebäude sind leerstehend und wurden vor 1990 als Kindergarten/-hort genutzt. Der Gebäudekomplex bedarf umfangreicher Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ein möglicher Abriss der bestehenden Gebäude und ein anschließender Neubau wäre auch denkbar.

Hinweis zu den planungsrechtlichen Grundlagen:
Die Flurstücke 197 und 433 befinden sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern Alt Ruppin, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Am Weinberg Alt Ruppin“ der Fontanestadt Neuruppin.


Der Kaufpreis orientiert sich am aktuellen Bodenrichtwert (derzeit 140,00 €/m²) und sonstiger anfallender Kaufnebenkosten.
Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin behält sich vor, wenn es mehrere Interessenten für ein Verkaufsobjekt gibt, Nachverhandlungen (Bieterverfahren) durchzuführen.

Interessentenanfragen sind an das Amt für Hochbau und Liegenschaften, Sachgebiet Liegenschaften: Frau Buss, Tel. 03391/355-649, E-Mail: kerstin.buss@stadtneuruppin.de zu richten. Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Anlagen:

 

Ausschreibungsfrist: 7. Juni 2026

Kontakt

Kerstin Buss

Amt für Hochbau und Liegenschaften

Sachgebiet Liegenschaften


Unbebaute Grundstücke

Neuruppin

Industrie- und Gewerbegebiet in Neuruppin, Bereich Treskow I,
Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Treskow I“ (einschließlich 1., 2., 3. Änderung; letzte Änderung rechtskräftig seit dem 31.05.2006)

Grundstücke an der Philipp-Oehmigke-Straße:

  • Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 183 mit einer Gesamtgröße von 7.069 m²
  • Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 184 mit einer Gesamtgröße von 6.208 m²
  • Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 185 mit einer Gesamtgröße von 7.195 m²
  • Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 188 mit einer Gesamtgröße von 2.491 m²

Flächengröße gesamt: 22.963 m² abzüglich Grabenfläche nebst Bewirtschaftungsfläche auf dem Flurstück 185.

Die Grundstücke befinden sich im Neuruppiner Industrie- und Gewerbegebiet Treskow I, welches mit seiner verkehrsgünstigen Lage (nahe Anschluss A 24) eine interessante Mischung aus innovativem Industrie- und Gewerbegebiet und attraktiver, grüner Umgebung bietet.  

Die planungsrechtlichen Grundlagen für die zukünftige Nutzung der o. g. Grundstücke bilden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 – „Gewerbegebiet Treskow I“ (inkl. 1., 2., 3. Änderung). Die Grundstücke sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des Gebiets für industrielle und gewerbliche Nutzungen veräußert werden.

Es ist vorrangig ein Erwerb der Gesamtfläche inkl. des Flurstückes 188 (Straßenfläche) vorgesehen. Optional besteht die Möglichkeit die Flurstücke 183, 184 und 185 einzeln zu erwerben. Beim Flurstück 188 handelt es sich gemäß Festsetzung im B-Plan um eine Straßenverkehrsfläche. Es ist bei Bedarf die Errichtung einer privaten Straßenerschließung durch den Erwerber möglich.
Das Flurstück 184 ist straßen- und medienmäßig erschlossen. Im Falle der Einzelvermarktung müssten die zurückgesetzt liegenden Flurstücke 183 und 185 über die noch zu errichtende Stichstraße (Flurstück 188) straßen- und medienmäßig erschlossen werden. Auf den Flurstücken 183 und 185 gibt es an den westlichen Grundstücksgrenzen Einschränkungen bei der gewerblichen Nutzung durch die Ausweisung und Festsetzung von privaten Grünflächen sowie durch einen in das Flurstück 185 mündenden Entwässerungsgraben. Die Grabenfläche nebst 5 m Randstreifen wird künftig noch herausgemessen und verbleibt bei der Fontanestadt Neuruppin.

Die auf dem Flurstück 184 zentral verlaufende Versorgungsleitung soll zurückgebaut werden, um eine Einschränkung einer künftigen Bebauung auszuschließen.

Zur Erlangung der baurechtlich relevanten Voraussetzungen für die Errichtung von Industrie-/Gewerbeeinheiten mit entsprechender Erschließung ist evtl. der Abschluss eines Erschließungsfinanzierungsvertrages zwischen der Fontanestadt Neuruppin und dem zukünftigen Eigentümer erforderlich und Voraussetzung für den Verkauf der Gesamtfläche.

Der Kaufpreis orientiert sich am aktuellen Bodenrichtwert zzgl. Erschließungskosten und sonstiger anfallender Kaufnebenkosten. 

Anlagen:

Ausschreibungsfrist: unbefristet

Kontakt

Anika Heise

Amt für Hochbau und Liegenschaften

Sachgebiet Liegenschaften


Gühlen-Glienicke

Heideweg - RESERVIERT

Entwicklungsfläche "Wohngebiet Am Heideweg"
Gemarkung Gühlen-Glienicke, Flur 10,
Flurstück 62/11 - Größe von 500 m² und
Flurstück 227 - Teilfläche von ca. 11.160 m²
mit einer Gesamtgröße von ca. 11.660 m²

Das Grundstück befindet sich im Heideweg im Ortsteil Gühlen-Glienicke. Das Dorf selbst liegt zwischen den beiden Städten Neuruppin und Rheinsberg mit ihren historischen Stadtkernen und vielen kulturellen und touristischen Angeboten. Mit seiner Lage am Rand der Kyritz-Ruppiner-Heide liegt Gühlen-Glienicke in der Ruppiner Schweiz, unweit des Kalksees und des Tierparks Kunsterspring.

Die planungsrechtliche Grundlage für die zukünftige Nutzung des Grundstückes bildet der rechtskräftige Flächennutzungsplan, welcher das Grundstück als Wohnbaufläche ausweist. Das Grundstück soll an Investierende veräußert und von ihnen für eine Wohnbebauung mit mindestens 10 Wohneinheiten entwickelt werden, wobei auch andere wohnverträgliche Nutzungen denkbar sind.

Politisches Ziel ist es, dass Gebiet nach ökologischen, energetischen und  sozialen Aspekten auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes qualitätsvoll zu entwickeln, zu dessen Entwicklung sich Bietende in einer Grundsatzerklärung verpflichten. Die Verkaufsentscheidung orientiert sich nicht am Höchstgebot, sondern anhand einer einsehbaren Bewertungsmatrix. 

Antragsbedingungen, Bewertungsmatrix und Grundsätzevereinbarung finden sie hier.

Mindestkaufpreisgebot: 140.000,00 €

Zusätzlich sind die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie sämtliche mit der Vermessung anfallende Kosten vom Käufer zu tragen.

Ausschreibungsfrist: unbefristet

Kontakt

Andrea Schwarz

Amt für Hochbau und Liegenschaften

Sachgebiet Liegenschaften