Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Gnewikow
Grundstück in Gnewikow, Gutsstraße 22 – ehemalige Kindertagesstätte im Leerstand
Gemarkung Gnewikow, Flur 2:
Flurstücke 274 und 275 mit einer Gesamtgröße von 1.751 m²
Das mit einem schlichten, eingeschossigen und verputzten Gebäude als Massivbau bebaute Grundstück befindet sich im Dorfkern von Gnewikow direkt neben dem jetzigen Jugenddorf. Das 1957 errichtete Kerngebäude ist ein Einzeldenkmal. Die Flurstücke 274 und 275 verfügen aktuell über keine Grundstückszufahrt. Der Antrag zzgl. der daraus resultierenden Kosten obliegt dem zukünftigen Eigentümer.
Einen aktuellen Lageplan (mit den Grundstücksgrenzen) der Grundstücke finden sie hier.
Kaufpreisgebot: mindestens 131.000,00 € (Verkehrswert inkl. Gutachter- und Erschließungskosten)
Zusätzlich sind vom Erwerber Notar- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbssteuer zu tragen.
Ausschreibungsfrist: unbefristet
Kerstin Buss
Amt für Hochbau und Liegenschaften
Sachgebiet Liegenschaften
- 03391 355-649
- kerstin.buss@~@stadtneuruppin.de
Alt Ruppin
Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1 – ehemaliger Kindergarten/Hortnutzung im Leerstand
- Gemarkung Alt Ruppin, Flur 4, Flurstück 197 mit einer Größe von ca. 1.014 m² und Flurstück 433 mit einer Größe von 651 m². Bei dem Flurstück 197 wird sich die Flurstücksgröße um ca. 50 m² aufgrund benötigter Straßenfläche, siehe die im Flurkartenauszug blau hervorgehobene Verkehrsfläche, noch reduzieren. Der Zuschnitt des Flurstücke 197 und 433 ist in der Anlage „Lageplan über verbleibende ausgeschriebene Fläche“ rot umrandet hervorgehoben.
Das mit einem 2-stöckigen, ehemaligen Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück mit massiven sowie in Leichtbauweise errichteten Nebengebäuden befindet sich außerhalb des Ortskerns Alt Ruppin. Die Gebäude sind leerstehend und wurden vor 1990 als Kindergarten/-hort genutzt. Der Gebäudekomplex bedarf umfangreicher Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ein möglicher Abriss der bestehenden Gebäude und ein anschließender Neubau wäre auch denkbar.
Hinweis zu den planungsrechtlichen Grundlagen:
Die Flurstücke 197 und 433 befinden sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern Alt Ruppin, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Am Weinberg Alt Ruppin“ der Fontanestadt Neuruppin.
Kaufpreisgebot: mindestens 80.000,00 € (Verkehrswert inkl. Gutachter- und Vermessungskosten) zzgl. sonstiger anfallender Kaufnebenkosten.
Antragsbedingungen
- Bei dem vorbenannten Kaufpreisgebot handelt es sich um den zu bietenden Mindestkaufpreis für das Grundstück. Bieter können bis zum 23. August 2026 schriftliche Angebote abgeben.
Das Gebot ist in einem geschlossenen Umschlag, der die Beschriftung „Kaufpreisangebot: Alt Ruppin, Krangener Straße 1“ tragen muss, im Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin, Raum 3.08 abzugeben oder zu übersenden. - Das Gebot ist mit einem eindeutig bezifferten Kaufpreis abzugeben. Es ist gleichzeitig anzugeben, wie lange sich der Bieter an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Angebote, die unter dem Mindestkaufpreis liegen, können nicht berücksichtigt werden.
- Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich: Frau Buss, Tel. 03391/355-649, E-Mail: kerstin.buss@~@stadtneuruppin.de
- Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin behält sich vor, wenn es mehrere Interessenten für ein Verkaufsobjekt gibt, Nachverhandlungen in Form eines Bieterverfahrens durchzuführen.
- Die Fontanestadt Neuruppin ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, es handelt sich um kein Ausschreibungsverfahren nach VOB oder UVgO.
Anlagen:
- Lageplan über verbleibende ausgeschriebene Fläche
- Gestaltungssatzung für den Ortsteil Alt Ruppin
- Bebauungsplan Nr. 51 „Am Weinberg Alt Ruppin“
- Erhaltungssatzung für den Ortsteil Alt Ruppin
Ausschreibungsfrist: 23. August 2026
Kerstin Buss
Amt für Hochbau und Liegenschaften
Sachgebiet Liegenschaften
- 03391 355-649
- kerstin.buss@~@stadtneuruppin.de
Unbebaute Grundstücke
Neuruppin
Baugrundstück in Neuruppin (Treskow), Grüner Weg,
Bebauungsplan Nr. 67 „Im Grund – Treskow“
- Gemarkung Neuruppin, Flur 26, Flurstück 1085 mit einer Gesamtgröße von 2.288 m²
Das Grundstück befindet sich in einem Neuruppiner Wohngebiet und soll mit drei Wohngebäuden bebaut werden. Die planungsrechtlichen Grundlagen für die künftige Nutzung bilden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 „Im Grund – Treskow“. Die einzelnen Baugrundstücke sollen über die durch den Erwerber noch zu errichtende Privatstraße straßen- und medienmäßig erschlossen werden.
Kaufpreisgebot: mindestens 215.000,00 € (Verkehrswert inkl. Freimachungskosten)
Das Flurstück 1085 ist über “Grüner Weg” zugänglich.
Antragsbedingungen:
- Bei dem vorbenannten Kaufpreisgebot handelt es sich um den zu bietenden Mindestkaufpreis für das Grundstück. Bieter können bis zur angegebenen Ausschreibungsfrist schriftliche Angebote abgeben.
Das Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der die Beschriftung "Kaufangebot Grundstück Grüner Weg“ tragen muss, dem Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuruppin, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin, zu übersenden. - Das Gebot ist mit einem eindeutig bezifferten Kaufpreis abzugeben. Es ist gleichzeitig anzugeben, wie lange sich der Bieter an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Angebote, die unter dem Mindestkaufpreis liegen, können nicht berücksichtigt werden.
- Ortsbesichtigungen sind aufgrund der freien Zugänglichkeit des Grundstückes jederzeit selbstständig möglich.
- Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin behält sich vor, wenn es mehrere Interessenten für das Verkaufsobjekt gibt, Nachverhandlungen in Form eines Bieterverfahrens durchzuführen.
- Die Fontanestadt Neuruppin ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, es handelt sich um kein Ausschreibungsverfahren nach VOB oder UVgO.
Anlagen:
Ausschreibungsfrist: unbefristet
Anika Heise
Amt für Hochbau und Liegenschaften
Sachgebiet Liegenschaften
- 03391 355-638
- anika.heise@~@stadtneuruppin.de
Neuruppin
Industrie- und Gewerbegebiet in Neuruppin, Bereich Treskow I,
Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Treskow I“ (einschließlich 1., 2., 3. Änderung; letzte Änderung rechtskräftig seit dem 31.05.2006)
Grundstücke an der Philipp-Oehmigke-Straße:
- Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 183 mit einer Gesamtgröße von 7.069 m²
- Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 184 mit einer Gesamtgröße von 6.208 m²
- Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 185 mit einer Gesamtgröße von 7.195 m²
- Gemarkung Neuruppin, Flur 28, Flurstück 188 mit einer Gesamtgröße von 2.491 m²
Flächengröße gesamt: 22.963 m² abzüglich Grabenfläche nebst Bewirtschaftungsfläche auf dem Flurstück 185.
Die Grundstücke befinden sich im Neuruppiner Industrie- und Gewerbegebiet Treskow I, welches mit seiner verkehrsgünstigen Lage (nahe Anschluss A 24) eine interessante Mischung aus innovativem Industrie- und Gewerbegebiet und attraktiver, grüner Umgebung bietet.
Die planungsrechtlichen Grundlagen für die zukünftige Nutzung der o. g. Grundstücke bilden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 – „Gewerbegebiet Treskow I“ (inkl. 1., 2., 3. Änderung). Die Grundstücke sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des Gebiets für industrielle und gewerbliche Nutzungen veräußert werden.
Es ist vorrangig ein Erwerb der Gesamtfläche inkl. des Flurstückes 188 (Straßenfläche) vorgesehen. Optional besteht die Möglichkeit die Flurstücke 183, 184 und 185 einzeln zu erwerben. Beim Flurstück 188 handelt es sich gemäß Festsetzung im B-Plan um eine Straßenverkehrsfläche. Es ist bei Bedarf die Errichtung einer privaten Straßenerschließung durch den Erwerber möglich.
Das Flurstück 184 ist straßen- und medienmäßig erschlossen. Im Falle der Einzelvermarktung müssten die zurückgesetzt liegenden Flurstücke 183 und 185 über die noch zu errichtende Stichstraße (Flurstück 188) straßen- und medienmäßig erschlossen werden. Auf den Flurstücken 183 und 185 gibt es an den westlichen Grundstücksgrenzen Einschränkungen bei der gewerblichen Nutzung durch die Ausweisung und Festsetzung von privaten Grünflächen sowie durch einen in das Flurstück 185 mündenden Entwässerungsgraben. Die Grabenfläche nebst 5 m Randstreifen wird künftig noch herausgemessen und verbleibt bei der Fontanestadt Neuruppin.
Die auf dem Flurstück 184 zentral verlaufende Versorgungsleitung soll zurückgebaut werden, um eine Einschränkung einer künftigen Bebauung auszuschließen.
Zur Erlangung der baurechtlich relevanten Voraussetzungen für die Errichtung von Industrie-/Gewerbeeinheiten mit entsprechender Erschließung ist evtl. der Abschluss eines Erschließungsfinanzierungsvertrages zwischen der Fontanestadt Neuruppin und dem zukünftigen Eigentümer erforderlich und Voraussetzung für den Verkauf der Gesamtfläche.
Der Kaufpreis orientiert sich am aktuellen Bodenrichtwert zzgl. Erschließungskosten und sonstiger anfallender Kaufnebenkosten.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Treskow I“ (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)
- Flurkartenauszug
Ausschreibungsfrist: unbefristet
Anika Heise
Amt für Hochbau und Liegenschaften
Sachgebiet Liegenschaften
- 03391 355-638
- anika.heise@~@stadtneuruppin.de
Gühlen-Glienicke
Heideweg - RESERVIERT
Entwicklungsfläche "Wohngebiet Am Heideweg"
Gemarkung Gühlen-Glienicke, Flur 10,
Flurstück 62/11 - Größe von 500 m² und
Flurstück 227 - Teilfläche von ca. 11.160 m²
mit einer Gesamtgröße von ca. 11.660 m²
Das Grundstück befindet sich im Heideweg im Ortsteil Gühlen-Glienicke. Das Dorf selbst liegt zwischen den beiden Städten Neuruppin und Rheinsberg mit ihren historischen Stadtkernen und vielen kulturellen und touristischen Angeboten. Mit seiner Lage am Rand der Kyritz-Ruppiner-Heide liegt Gühlen-Glienicke in der Ruppiner Schweiz, unweit des Kalksees und des Tierparks Kunsterspring.
Die planungsrechtliche Grundlage für die zukünftige Nutzung des Grundstückes bildet der rechtskräftige Flächennutzungsplan, welcher das Grundstück als Wohnbaufläche ausweist. Das Grundstück soll an Investierende veräußert und von ihnen für eine Wohnbebauung mit mindestens 10 Wohneinheiten entwickelt werden, wobei auch andere wohnverträgliche Nutzungen denkbar sind.
Politisches Ziel ist es, dass Gebiet nach ökologischen, energetischen und sozialen Aspekten auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes qualitätsvoll zu entwickeln, zu dessen Entwicklung sich Bietende in einer Grundsatzerklärung verpflichten. Die Verkaufsentscheidung orientiert sich nicht am Höchstgebot, sondern anhand einer einsehbaren Bewertungsmatrix.
Antragsbedingungen, Bewertungsmatrix und Grundsätzevereinbarung finden sie hier.
Mindestkaufpreisgebot: 140.000,00 €
Zusätzlich sind die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie sämtliche mit der Vermessung anfallende Kosten vom Käufer zu tragen.
Ausschreibungsfrist: unbefristet
Andrea Schwarz
Amt für Hochbau und Liegenschaften
Sachgebiet Liegenschaften
- 03391 355-661
- andrea.schwarz@~@stadtneuruppin.de








