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Stiftung Soziales Neuruppin

Im September 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt den Aufbau einer Stiftung für soziale Zwecke beschlossen. Mit ihr sollen die Jugend- und Altenhilfe, die Kunst und Kultur, der Denkmalschutz und die Denkmalpflege, die Heimatpflege und die Heimatkunde sowie der Sport und weitere mildtätige Zwecke intensiver gefördert werden. Die Stiftung Soziales Neuruppin soll der Erhaltung und Verbesserung der sozialen, kulturellen und sportlichen Infrastruktur in der Fontanestadt Neuruppin dienen.

Die Stiftung reicht auf Antrag Zuschüsse an Vereine und Verbände, soziale Einrichtungen und andere Vereinigungen aus, die freiwillige kommunale Aufgaben im Sinne des Stiftungszweckes erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

Zum Kuratorium der Stiftung Soziales Neuruppin gehören:

Dr. Jan Hofmann (Vorsitzender), Cornelie Schlegel (stellvertretende Vorsitzende), Jutta Sand, Anke Bachmann, Ivo Haase, Ronny Sattelmair, Markus Fetter, Brian Kehnscherper sowie Nico Ruhle (Bürgermeister der Fontanestadt Neuruppin) und Sebastian Svenßon (Kämmerer der Fontanestadt Neuruppin) als geborene Mitglieder. Weiterhin wurden Matthias Sand, Dr. Dieter Nürnberg, Thomas Klemm-Wollny, Frank Borchert als Vertreter bestellt.

Seit dem 01.12.2025 ist eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden die Formulare der Stiftung Soziales Neuruppin aktualisiert. Bitte nutzen Sie ab sofort das neue Antragsformular für alle Anträge bei der Stiftung. 

Mit Beschlussfassung ab dem 14.04.2026 trat eine Neuerung für die Abrechnung der Projekte in Kraft, sodass nunmehr eine Belegliste auskömmlich ist. Die Stiftung behält sich vor, die Originalbelege zu prüfen. Für alle Abrechnungen mit Beschlussfassung bis zum 25.11.2025 gilt die alte Form der Abrechnung gemäß Bescheid.

Kontakt

Juliane Leck

Kämmerei

Sachgebiet Finanzen und Haushalt

Termine 2026

  • 1. Kuratoriumssitzung: 14.04.2026 (Einreichungsfrist für die Anträge: 24.03.2026)
  • 2. Kuratoriumssitzung: 25.08.2026 (Einreichungsfrist für die Anträge: 04.08.2026)
  • 3. Kuratoriumssitzung: 08.12.2026 (Einreichungsfrist für die Anträge: 17.11.2026)

 

 

Über eine Spende oder eine Zustiftung würden wir uns sehr freuen.

Der Unterschied ist, dass die Stiftung eine erhaltene Spende spätestens im Folgejahr Projekten im Sinne der Stiftungszwecke zur Verfügung stellen wird. Bei einer Zustiftung erhöht sich das Grundvermögen der Stiftung und nur die in den Folgejahren erzielten Zinseinnahmen werden an Projekte ausgeschüttet (Ihr Geld bleibt dabei unangetastet und wird nicht nur kurzzeitig Gutes tun, sondern langfristig wirken).

Kontakt

Stiftung Soziales Neuruppin c/o Fontanestadt Neuruppin

Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Neuruppin

    Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
    Kto.: 1720045891
    BLZ: 16050202
    BIC: WELA DE D1 OPR
    IBAN: DE96 160502021720045891