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Werbesatzungen von Neuruppin und Alt Ruppin

Aus ordnungsrechtlichen Gründen wurden für die Gesamtstadt zwei Werbesatzungen erlassen. Eine für die Neuruppiner Altstadt mit den angrenzenden Straßen sowie eine weitere für den Ortsteil Alt Ruppin mit dessen historischem Ortskern. In beiden Satzungen werden die Anforderungen an Art, Größe, Gestaltung, Farbe und den Anbringungsort von Werbeanlagen festgelegt.

Bei Werbeanlagen im Gebiet C der Satzung sowie bei Werbungen in Form von Plakatierungen z.B. an Lichtmasten, Aufstellern usw. wenden Sie sich bitte an unserer städtisches Ordnungsamt. In Bereichen, wo keine Satzung zutrifft (z.B. in Ortsteilen), gilt die Brandenburgische Bauordnung.

Für Werbeanlagen, auch für solche die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, besteht eine Erlaubnispflicht seitens der Stadt. Werbeanlagen sind beispielsweise an bestimmten baulichen Anlagen nicht zulässig. In den Werbesatzungen mit den beiden Gebietskulissen können Sie die genauen Geltungsbereiche finden.
Werbesatzung Neuruppin
Lageplan Geltungsbereich Werbesatzung Neuruppin
Werbesatzung Alt Ruppin

Für ortsfeste Werbeanlagen benötigen Sie eine Zustimmung der Stadt. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Formulare auf der Seite Sanierungsrechtliche Genehmigungen oder laden Sie die Anträge direkt hier herunter und füllen diese am Computer oder per Hand aus.
Antrag sanierungsrechtliche Genehmigung für Neuruppin
Antrag sanierungsrechtliche Genehmigung für Alt Ruppin

Das Verfahren läuft wie folgt ab:
1. Werbesatzung lesen, um vorab Möglichkeiten einer Werbung zu erfahren
2. Beratungsgespräch mit der Stadt vereinbaren
3. Formalen Antrag einreichen (inkl. Anlagen z.B. Fotomontage, Bemaßung der Werbung)
4. Genehmigung abwarten
5. Umsetzung der Maßnahme