Städtische Eigengesellschaften
Stadtwerke Neuruppin GmbH
16816 Neuruppin
- 03391-511200
- 03391-5413
- www.swn.de
Geschäftsführer: Thoralf Uebach
Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH
16816 Neuruppin
Deutschland
- 03391-8407-0
- www.nwg-neuruppin.de
Geschäftsführer: Robert Liefke
Tourismusforum Neuruppin GmbH i.L.
16816 Neuruppin
Deutschland
- 03391-355 123
c/o Fontanestadt Neuruppin
Liquidator: Horst Zahl
Städtische Beteiligungsgesellschaften
Minderheitsgesellschaften
Inkom Neuruppin GmbH
16816 Neuruppin
- 03391-82209-0
- info@~@inkom-neuruppin.de
- www.inkom-neuruppin.de
33,3 % Fontanestadt Neuruppin
Geschäftsführer: Axel Leben
REG Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg mbH
16816 Neuruppin
35 % Fontanestadt Neuruppin
Geschäftsführer: Steffen Müller
Spenden und Sponsorings
Kommunale Unternehmen sind als Wirtschaftsfaktor vor Ort nicht nur ökonomisches Rückgrat, sondern mit ihrem sozialen Engagement auch Herz der Städte und Gemeinden. Das angelsächsische Konzept des Corporate Citizenship das Unternehmen als guter Bürger hat auch in Deutschland derzeit Konjunktur. Das Verhältnis von Unternehmen und Gesellschaft ist in einem tief greifenden Wandel begriffen. Die soziale und kulturelle Infrastruktur wird in Zukunft nicht mehr in bisher üblichem Ausmaß vom Staat zu finanzieren sein und zunehmend Lücken aufweisen (Quelle: Verband Kommunaler Unternehmen VKU).
Am 5.11.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin mit großer Mehrheit die Drucksache 2007/66 über die Veröffentlichung von Spenden und Sponsoring-Geldern kommunaler Gesellschaften beschlossen. Demnach werden "Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie Sponsoring und Zahlungen für Werbung außerhalb der Medien wie Zeitung, Radio und Fernsehen an Vereine, Institutionen und natürliche Personen von Unternehmen, die zu 100 % dem 'Konzern Stadt' angehören und 1.000 Euro übersteigen, auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin veröffentlicht."
Die Beträge werden in dieser Rubrik "spätestens 14 Tage nach Auszahlung" aufgelistet und bleiben hier mindestens 3 Jahre sichtbar. Genannt werden das städtische Unternehmen, die Empfängerin oder der Empfänger, der Verwendungszweck und der Betrag. Dies gilt auch für Teilbeträge, die in einem Kalenderjahr an eine Empfängerin oder einen Empfänger gerichtet summarisch 1.000 Euro übersteigen. Die Teilbeträge werden dann einzeln aufgeführt.