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Städtische Eigengesellschaften

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Stadtwerke Neuruppin GmbH

Heinrich-Rau-Str. 3
16816 Neuruppin

Geschäftsführer: Thoralf Uebach

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Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH

Kränzliner Straße 32a
16816 Neuruppin
Deutschland

Geschäftsführer: Robert Liefke

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Tourismusforum Neuruppin GmbH i.L.

Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Deutschland
  • 03391-355 123

c/o Fontanestadt Neuruppin
Liquidator: Horst Zahl

Städtische Beteiligungsgesellschaften

Minderheitsgesellschaften

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Inkom Neuruppin GmbH

Trenckmannstr. 35
16816 Neuruppin

33,3 % Fontanestadt Neuruppin
Geschäftsführer: Axel Leben

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REG Regionalentwicklungsgesellschaft Nordwestbrandenburg mbH

Alt Ruppiner Allee 40
16816 Neuruppin

35 % Fontanestadt Neuruppin
Geschäftsführer: Steffen Müller

Spenden und Sponsorings

Kommunale Unternehmen sind als Wirtschaftsfaktor vor Ort nicht nur ökonomisches Rückgrat, sondern mit ihrem sozialen Engagement auch Herz der Städte und Gemeinden. Das angelsächsische Konzept des Corporate Citizenship das Unternehmen als guter Bürger hat auch in Deutschland derzeit Konjunktur. Das Verhältnis von Unternehmen und Gesellschaft ist in einem tief greifenden Wandel begriffen. Die soziale und kulturelle Infrastruktur wird in Zukunft nicht mehr in bisher üblichem Ausmaß vom Staat zu finanzieren sein und zunehmend Lücken aufweisen (Quelle: Verband Kommunaler Unternehmen VKU).

Am 5.11.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin mit großer Mehrheit die Drucksache 2007/66 über die Veröffentlichung von Spenden und Sponsoring-Geldern kommunaler Gesellschaften beschlossen. Demnach werden "Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie Sponsoring und Zahlungen für Werbung außerhalb der Medien wie Zeitung, Radio und Fernsehen an Vereine, Institutionen und natürliche Personen von Unternehmen, die zu 100 % dem 'Konzern Stadt' angehören und 1.000 Euro übersteigen, auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin veröffentlicht."

Die Beträge werden in dieser Rubrik "spätestens 14 Tage nach Auszahlung" aufgelistet und bleiben hier mindestens 3 Jahre sichtbar. Genannt werden das städtische Unternehmen, die Empfängerin oder der Empfänger, der Verwendungszweck und der Betrag. Dies gilt auch für Teilbeträge, die in einem Kalenderjahr an eine Empfängerin oder einen Empfänger gerichtet summarisch 1.000 Euro übersteigen. Die Teilbeträge werden dann einzeln aufgeführt.

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Heiko Rähse

Beteiligungsmanagement