
Sehr geehrte Neuruppinerinnen und Neuruppiner,
auch für den Bürgerhaushalt 2027 der Fontanestadt Neuruppin werden wieder Vorschläge gesucht. Durch Ihr aktives Mitwirken haben Sie wieder die Möglichkeit, Projekte in Ihrer Stadt direkt zu benennen und zu gestalten. Für die Umsetzung stellt die Fontanestadt Neuruppin ein gesondertes Budget zur Verfügung. Es können bis zum 28.02.2026 Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2027 eingereicht werden. Vorschläge, die nach dieser Frist eingereicht werden, fließen automatisch in die Prüfung zum nachfolgenden Bürgerhaushalt ein.
Nunmehr freue ich mich auf Ihre vielfältigen und kreativen Ideen, um unsere Stadt besser und lebenswerter zu machen.
Ihr Nico Ruhle
Bürgermeister
*weitere Informationen erhalten Sie in unseren FAQ zu Projektvorschlägen
Hinweise zur Einreichung von Vorschlägen
Welches Budget steht zur Verfügung?
Der Bürgerhaushalt umfasst für das Haushaltsjahr 2027 gemäß § 2 (1) der Satzung zum Bürgerhaushalt der Fontanestadt Neuruppin ein Volumen von 100.000,- EUR.
Wie können Vorschläge eingereicht werden?
Alle Einwohnenden der Fontanestadt Neuruppin, die das 10. Lebensjahr am 1. September 2026 vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge abzugeben. Die Ideen für die Verwendung des Bürgerhaushaltes 2027 müssen bis zum 28. Februar 2026 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden. Das entsprechende Formular mit den benötigten personenbezogenen Angaben finden Sie oben unter “Vorschlagsformular öffnen”. Der Vorschlag sollte kurz, aber eindeutig beschrieben werden. Vorschläge, welche nicht fristgemäß eingereicht werden, fließen automatisch in die Vorschlagsliste für den nachfolgenden Bürgerhaushalt ein.
Welche Voraussetzungen müssen Vorschläge erfüllen?
Die Vorschläge müssen im öffentlichen Interesse liegen, die Umsetzung der eingereichten Vorschläge muss in die Zuständigkeit der Fontanestadt Neuruppin fallen und sie dürfen sich nur auf den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Fontanestadt Neuruppin erstrecken.
Der Vorschlag muss umsetzbar sein und darf max. 100.000,- EUR je Einzelmaßnahme kosten. Es erfolgt nach Einreichung eine Überprüfung der fachlichen, technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit sowie der Kostenstruktur.
Es muss sich um eine einmalige Maßnahme handeln. Maßnahmen, die auf Dauer angelegt sind, können im Rahmen des Bürgerhaushaltes nicht berücksichtigt werden.
Wie erfahre ich, ob mein Vorschlag abstimmungsberechtigt ist?
Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin prüft die eingegangenen Vorschläge hinsichtlich der satzungsgemäßen Voraussetzungen. Alle abstimmungsberechtigten Vorschläge werden, ohne personenbezogene Daten, mit Beginn der Abstimmung auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin veröffentlicht.
Wichtige Termine auf einen Blick
Einreichungsfrist für den Bürgerhaushalt 2027: 28. Februar 2026
Formulare und Unterlagen
Ergebnisse 2019 - 2026
In den Jahren 2021 und 2025 wurde der Bürgerhaushalt ausgesetzt.
Manuel Bachmann
Kämmerei
Sachgebiet Finanzen und Haushalt
- 03391 355-156
- manuel.bachmann@~@stadtneuruppin.de
