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Sterbefälle

Allgemeine Informationen

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, die sich in dessen Zuständigkeitsbereich ereignen. Wenn ein Sterbefall eintritt, muss dieser binnen drei Tagen beim Standesamt angezeigt werden. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde erfolgt, sobald der Sterbefall im Sterberegister des Standesamtes beurkundet wurde.

Kontakt

Frau Schmidt

Ordnungsamt

Sachgebiet Bürgerservice / Standesbeamtin

Kontakt

Frau Presting

Ordnungsamt

Sachgebiet Bürgerservice / Standesbeamtin

Kontakt

Frau Littfin

Ordnungsamt

Sachgebiet Bürgerservice / Standesbeamtin

Öffnungszeiten Standesamt

Dienstag
7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvergabe (externer Dienstleister Kommunix), da sich die Beschäftigten auf vereinbarte Termine gezielt vorbereiten können und Ihr Anliegen somit viel zügiger bearbeitet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Personenstandsurkunden der bzw. des Verstorbenen sind vorzulegen:

  • Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Sterbefall eines Verheirateten: die Geburtsurkunde, die Eheurkunde
  • Sterbefall eines Verwitweten: die Geburtsurkunde, die Eheurkunde, die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Sterbefall eines Geschiedenen: die Geburtsurkunde, die Eheurkunde, das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil

Neben den genannten Personenstandsurkunden ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Weiterhin können je nach Herkunft des Verstorbenen noch andere Dokumente zur Vorlage erforderlich sein (z. B. bei ausländischer Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist eine individuelle Vorsprache im Standesamt angebracht.  

Gebühren und Kosten

Für die Ausstellung der ersten Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 17,-€ erhoben, für jede weitere 8,50 €.

Die Urkunde für die Bestattung kostet 17,-€.

Gebührenfrei sind die zweckgebundenen Sterbeurkunden (Rente, Krankenkasse).