Sozialraumbudget Neuruppin; Förderung der Jugendarbeit
Mit dem Sozialraumbudget stehen der Fontanestadt Neuruppin jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung, um Angebote, Projekte und Maßnahmen der Jugendförderung gezielt und bedarfsorientiert umzusetzen. Grundlage ist die Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Jugendförderung. Gefördert werden Vorhaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis unter 27 Jahren, die ihre Entwicklung, Mitbestimmung und Teilhabe stärken. Dabei liegt der Fokus auf offenen, partizipativen Angeboten, die an den Interessen junger Menschen anknüpfen, Eigeninitiative fördern und soziale Integration unterstützen.
Das Budget ermöglicht die Unterstützung in verschiedenen Förderbereichen – von Projektförderungen über Anschaffungen für Jugendfreizeiteinrichtungen bis hin zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements und zur Sicherung von Mobilität. Anträge können von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, Vereinen, Initiativen und engagierten Privatpersonen gestellt werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen Kindern und Jugendlichen in Neuruppin zugutekommen und nachweislich einen Mehrwert für ihre Entwicklung und das Gemeinwesen schaffen.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem nachfolgenden Dokument:
Die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit (Sozialraumbudget) und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreises OPR: Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Sozialraumbudget) / Landkreis Ostprignitz-Ruppin