Sport & Wellness
Zu Wasser, zu Lande und in der Luft47 Vereine mit ca. 6000 Mitgliedern, die im Landessportbund (LSB) organisiert sind, ist für eine Mittelstadt wie Neuruppin mit rund 32.600 Einwohnenden ein echtes Highlight. Neuruppin als Stadt am See mit umliegenden Wäldern und atemberaubenden Landschaften bietet Platz für die Vielfalt von ca. 40 Sportarten, die durch die unermüdliche Vereinsarbeit vieler Ehrenamtlicher angeboten werden.
Die Stadt unterstützt diese sportlichen Leistungen der Vereine mit einer Vielzahl von Orten, an denen sowohl im Freien als auch in Hallen Sport getrieben werden kann. Besonders stolz ist die Stadt darauf, dass die große Mehrheit der Vereine ein vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche bereitstellt, um generell Bewegung und sportliche Aktivitäten zu fördern sowie die Nachwuchsgewinnung für den Leistungssport sicherzustellen. Bereits in den Kitas gibt es zahlreiche Bewegungsangebote, Vorschulsportangebote und die Kita-Olympiade. In den Schulen gibt es 18 Arbeitsgruppen für Sport, die auch von den Vereinen unterstützt werden.
Um die Vereine in ihrem Ehrenamt zu stärken, stellt die Fontanestadt Neuruppin Sportstätten für geringe Nutzungsgebühren zur Verfügung und befreit Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren komplett von jeglicher Gebühr. Sport in Vereinen bedeutet für unsere Stadt nicht nur, dass die Gesunderhaltung gewährleistet werden kann, sondern es stärkt auch den Zusammenhalt, den Teamgeist und das soziale Leben in unserer Stadt. Vereinssport treibt zu Höchstleistungen an und kann damit Grundlage für Erfolge und Titel bilden. Die Vielzahl an Sportvereinen mit ihren vielfältigen Angeboten für Jung und Alt bereichert das Leben in der Fontanestadt enorm. Es bleibt das erklärte Ziel der Stadtverwaltung, diese Vielfalt zu bewahren, die Sportstätten zu erhalten und auszubauen und das Sporttreiben für Jedermann zu ermöglichen.
Entdecken Sie mehr in unserer Sportbroschüre: Sportlich! Neuruppin:
Sportförderung
Der Sport hat eine herausragende erzieherische, soziale und gesundheitsvorsorgende Funktion. Sport vermittelt gesellschaftliche Werte wie Kameradschaft, Kreativität, Fairness, Teamgeist, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Deshalb unterstützt die Fontanestadt ansässige Sportvereine, die sich die Förderung und Pflege des Sports zum Ziel gesetzt haben.
Um die Vereine der Fontanestadt bei ihren laufenden Aufwendungen für den Vereinssport finanziell zu unterstützen, gewährt die Stadt auf Antragstellung und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss, der nach der Richtlinie zur kommunalen Sportförderung verteilt wird.
Im Mittelpunkt allen Bemühens steht dabei die Förderung des Breitensports sowie des Jugend- und Behindertensports. Anträge sind nach den Kriterien der Richtlinie zur kommunalen Sportförderung der Fontanestadt im Amt für Bildung u. Soziales der Fontanestadt zu stellen.
Sporthallennutzung
Die Fontanestadt Neuruppin als Träger der öffentlichen Sporthallen überlässt diese außerhalb der Zeiten, zu denen sie für den Schulbetrieb benötigt werden gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Gruppen sowie vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern (nachfolgend Sportlerinnen und Sportler) ausschließlich zur sportlichen Nutzung für den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
Über die Nutzungsüberlassung einer Sporthalle an die Sportlerinnen und Sportler wird mittels eines jährlichen Hallennutzungsplanes, der im Vorjahr durch die Fontanestadt Neuruppin im Amt für Bildung u. Soziales erstellt wird, entschieden. Bei regelmäßiger Nutzung ist ein Antrag zur Nutzung einer Sporteinrichtung durch die Sportlerinnen und Sportler bis zum 15. August des Vorjahres bei der Fontanestadt Neuruppin zu stellen. Später eingehende Anträge können je nach Verfügbarkeit freier Hallenzeiten berücksichtigt werden. Einmalige Nutzungen können bei freien Kapazitäten mit einer Frist von 2 Wochen beantragt werden. Nutzungsvoraussetzung ist zusätzlich zum Antrag nach 1.2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Fontanestadt Neuruppin der Abschluss eines Überlassungsvertrages durch den Verein oder bei nicht vereinsgebundenen Sportlerinnen und Sportler durch ein bevollmächtigtes Mitglied der Gruppe.
Skaterbahn Neuruppin

Seit 1999 verfügt Neuruppiner über eine Skaterbahn. Ihren Ursprung hatte die Bahn in Sanierungsarbeiten an der Kreuzung Fehrbelliner Straße / Heinrich-Rau-Straße. Damals asphaltierte das Straßenbauamt nicht nur die Kreuzung, sondern auch die Grünfläche vor der ehemaligen Schwimmhalle. Das Amt schenkte die Asphaltfläche der Stadt und über Fördermittel des Landes enstand dann der Skaterpark.
Die Skaterbahn ist ein populärer Treffpunkt für Kinder und Jugendliche der Fontanestadt zur aktiven Freizeitgestaltung.
