Informationen zu Ausgleichsbeträgen und vorzeitiger Ablösung
Seit 1991 hat sich die historische Altstadt Neuruppins sichtbar und nachhaltig verändert: Gebäude wurden saniert, Straßen, Wege und Plätze wurden aufgewertet – das gesamte Gebiet ist heute deutlich attraktiver und lebenswerter. Von diesen Verbesserungen profitieren sowohl die Grundstückseigentümer als auch die Bewohnerinnen und Bewohner. In diesem Zusammenhang wird hier über das Thema „Ausgleichbeträge und deren vorzeitige Ablösung“ informiert.
Was sind Ausgleichbeträge?
Ausgleichsbeträge im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme stellen einen Kostenbeitrag der Grundstückseigentümer an den Aufwendungen der Sanierung dar. Dabei entspricht der Ausgleichsbetrag dem Teil der Bodenwerterhöhung ihrer Grundstücke, der durch die Sanierungsmaßnahme herbeigeführt wurde. Die tatsächlich aufgewendeten Kosten liegen viel höher. Sie werden insbesondere durch die öffentliche Hand, also durch die Allgemeinheit getragen. Der Ausgleichsbetrag wird in der Regel nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme fällig. Dann erlässt die Stadt für jedes Grundstück im Sanierungsgebiet einen Bescheid über die Höhe des Ausgleichsbetrages. Aktueller Stichtag zur Beendigung der Sanierungsmaßnahme ist der 31.12.2030.
WIE KANN DER AUSGLEICHSBETRAG DURCH VORZEITIGE ABLÖSUNG REDUZIERT WERDEN?
Durch den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung mit der Fontanestadt Neuruppin können Sie ihr Grundstück vorzeitig ablösen. Mit der dort vertraglich festgelegten und zu entrichtenden Ablösesumme entfällt eine spätere formelle Forderung des Ausgleichsbetrages durch die Fontanestadt. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025 (2010/31 7. Ergänzung) haben Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2030 weiterhin die Möglichkeit, ihr Grundstück zu einem Zinsvorteil i.H.v. 1,3 % p.a. vorzeitig abzulösen.
Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular zur vorzeitigen Ablösung: (Link für Antrag)
Gern können Sie auch den Sanierungsträger DSK unter der Telefonnummer 03391 652717 oder unter der Mailadresse michael.bake@~@dsk-gmbh.de für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren.
Das Formular Antrag auf vorzeitige Ablösung ist hier abrufbar. Es kann am Computer oder per Hand ausgefüllt werden. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular zum Beratungsgespräch beim Sanierungsträger DSK mit. In diesem Gespräch können dann auch noch bestehende Fragen geklärt werden.
Dateien und Formulare zu Ausgleichsbeträgen

In der folgenden Auflistung, sind hier alle wichtigen Informationen und Berechnungen zu Ausgleichsbeiträgen zum Download abrufbar:
Anja Rogge
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtsanierung und Förderung
- 03391 355-736
- anja.rogge@~@stadtneuruppin.de