Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
Top News
  • Geflügelpest-​Ausbruch: Landkreis ordnet Schutzmaßnahmen an - Weiterlesen

Sondernutzung

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

Für den Gebrauch der öffentlichen Straßen im Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, der über den Gemeingebrauch hinaus geht, werden Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die Fontanestadt Neuruppin. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Sondernutzung vorliegen! Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, den Antrag auf Erlaubnis einer Sondernutzung auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und an die Stadtverwaltung Neuruppin zu senden.

Die Sondernutzungsgebührensatzung und den Antrag finden Sie auf Ortsrecht | Fontanestadt Neuruppin

Kontakt

Frau Kleiner

Ordnungsamt

Sachgebiet Ordnung und Gewerbe / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Sondernutzung

Kontakt

Frau Eichhorst

Ordnungsamt

Sachgebiet Ordnung und Gewerbe / allgemeine Ordnungsangelegenheiten