Parkraumbewirtschaftungskonzept Neuruppin
Gutachter stellen erste Maßnahmenvorschläge öffentlich vor
Die Fontanestadt Neuruppin hat das Ingenieurbüro IKS Mobilitätsplanung beauftragt, ein Parkraumkonzept für die Altstadt zu erarbeiten. Ziel ist es, den ruhenden Verkehr, insbesondere das Kfz- und Fahrradparken, zukunftsorientiert, bedarfsgerecht und ausgewogen weiterzuentwickeln.
Ein wichtiger Bestandteil des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist die Bestandsanalyse und Parkraumerhebung. Im Herbst 2025 konnte durch eine datenschutzkonforme Kennzeichenerhebung mit einem Scanfahrzeug eine breite Datengrundlage zur Analyse des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt Neuruppins erhoben werden. Die Auswertung der Parkraumerhebung zeigt deutlich, dass hohe Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Bewirtschaftung des Pkw-Parkens bestehen. Die insgesamt 2.507 öffentlichen Stellplätze im Untersuchungsgebiet unterliegen einem hohen Parkdruck mit einer ganztägig hohen Auslastung i.H.v. mind. 80 % und teilweise zur Spitzenstunde (9:00 Uhr) eine Belastung über die Kapazitätsgrenzen hinweg. Besondere Konfliktlagen bestehen in den seenahen Stadtbereichen, wie der Seestraße und Fischbänkenstraße, sowie in dem Bereich zwischen August-Bebel- und Wallstraße. Hier kommt es innerhalb der Bewohnerparkzonen zu einer erheblichen Verknappung verfügbarer Stellplätze durch die Belegung ortsfremder Fahrzeuge. Hinsichtlich des Fahrradparkens ist die Innenstadt insbesondere in den Geschäftsbereichen gut ausgestattet. Bedarf nach weiteren vereinzelten dezentralen Angeboten in Wohngebieten mit punktuellem Gewerbe besteht nach Analyse durch die Gutachter dennoch.
Eine weitere wichtige Grundlage des Projekts ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Bereits im Rahmen eines ersten öffentlichen Workshops, eines Workshops für Gewerbetreibende sowie Akteure der Tourismuswirtschaft, einer Onlinebeteiligung sowie weiterer Beteiligungsformate konnten Hinweise und Anregungen gesammelt werden.
Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Parkraumerhebung und öffentlichen Beteiligung bilden die Grundlage für die Ableitung und Formulierung zielorientierter Maßnahmenempfehlungen zur bedarfsgerechten Neuordnung des bestehenden Parkraumangebotes.
Die ersten Maßnahmenvorschläge wurden der Öffentlichkeit im Rahmen des 3. Workshops am 20. Mai 2026 vorgestellt und diskutiert. Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist keine Ausweitung des Parkraumangebotes, sondern die optimierte Nutzung und Steuerung der vorhandenen Kapazitäten. Der Fokus liegt auf einer bedarfsgerechten Verteilung des bestehenden Parkraums zwischen den jeweiligen Nutzendengruppen. Zusätzliche Stellplätze sind aufgrund fehlender verfügbarer Flächen im öffentlichen Straßenraum nicht umsetzungsfähig. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen wirken nur im Zusammenspiel. In komprimierter Form wurde die Politik im Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 21. Mai 2026 zu den Analyseergebnissen informiert.
Der Maßnahmenentwurf zur Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung zielt auf eine übersichtliche und nachvollziehbare Parkregelung ab. Dabei sollen die bestehenden Bewohnerparkzonen zusammengeführt und an die Grenzen des Altstadtbereiches ausgeweitet werden. Entsprechend besteht eine flächendeckende und zusammenhängende Parkzone mit reduzierter und übersichtlicher Beschilderung.
Innerhalb des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes werden bzgl. der Bewirtschaftungsform in der Finalfassung sowohl eine Parkscheinregelung als auch eine Parkscheibenregelung im Rahmen einer vertieften Variantenuntersuchung geprüft und vorgestellt.
Die Präsentation der Analyseergebnisse und erste Maßnahmenvorschläge finden Sie unter https://neuruppin.de/bauen-und-stadtentwicklung/mobilitaet-verkehr. Es besteht bis zum 30. Juni 2026 weiterhin die Möglichkeit Hinweise, Anmerkungen und Kommentare an die Verwaltung oder das beauftragte Büro IKS zu senden, direkt per E-Mail an marco.pfeifer@~@iks-planung.de oder kevin.pawelczyk@~@stadtneuruppin.de. Im zweiten Halbjahr 2026 wird dann der finale Entwurf zum Parkraumbewirtschaftungskonzept entwickelt und der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.
