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Online-Versteigerung von Fundgegenständen 13.-20.4.

Das Fundbüro der Fontanestadt Neuruppin versteigert wieder Fundgegenstände! Interessierte können vom 13. April, 8 Uhr - 20. April 2026, 20 Uhr Elektrowerkzeug und Fahrräder meistbietend ersteigern. Die Gegenstände sind ab sofort unter Online-Versteigerungen - Fundbürodeutschland zu finden. Eine Prüfung auf Beschädigungen und Funktionalität findet nicht statt. Ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.

Eigentümerinnen und Eigentümer haben bis zum 2. April 2026 die Möglichkeit, Ihre Rechte beim Bürgerbüro (Mail: buergerbuero@~@stadtneuruppin.de, Tel. 03391 355-111) anzumelden und einen Eigentumsnachweis vorzulegen.

Um an der Versteigerung teilzunehmen, müssen sich Interessierte ein Profil unter https://www.fundbürodeutschland.de/ einrichten. Sobald die Versteigerung beendet ist, erhält der Höchstbietende automatisch innerhalb eines Tages eine E-Mail mit einer Kaufbestätigung. Die ersteigerten Fahrräder können gegen Vorlage der Kaufbestätigung beim Fundbüro der Stadtverwaltung Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin abgeholt werden. 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros gerne zur Verfügung. Das Bürgerbüro der Fontanestadt Neuruppin hat wie folgt geöffnet:
Mo + Fr, jeweils 08:00 – 12:00 Uhr
Di + Do, jeweils 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr

So läuft die Online-Versteigerung: 7 Fragen – 7 Antworten

1. Welche Gegenstände werden versteigert?
Es werden nur Gegenstände versteigert, die sich seit über 6 Monaten im Fundbüro befinden und bei denen sich weder die Eigentümerinnen oder Eigentümer gemeldet noch die Findenden Ansprüche geltend gemacht haben.

2. Wann kann ich die Gegenstände ansehen?
Die Gegenstände können ab sofort unter folgendem Link Online-Versteigerungen - Fundbürodeutschland angesehen werden.

3. Was kann ich tun, wenn ich unter den gezeigten Gegenständen mein eigenes entdecke?
Eigentümerinnen und Eigentümer der gezeigten Gegenstände haben die Möglichkeit, sich bis zum 2. April 2026 per Mail oder unter Tel. 03391 355-111 im Fundbüro zu melden, sofern Sie ihr Eigentum erkannt haben. Erfolgt keine Meldung, wird davon ausgegangen, dass keine Herausgabeansprüche geltend gemacht werden und das Eigentum an den Gegenständen aufgegeben wird.

4. Wann läuft die eigentliche Auktion?
Die eigentliche Onlineauktion startet am 13. April 2026 um 8 Uhr. Gebote können bis zum 20. April 2026, 20 Uhr abgegeben werden. Achtung: Gebote können ausschließlich über die Seite des deutschen Fundbüros abgegeben werden.

5. Was geschieht, wenn ich einen Gegenstand ersteigert habe?
Die erfolgreichen Bietenden erhalten nach dem 20. April 2026 per E-Mail eine Kaufbestätigung. Die Gegenstände müssen im Rathaus abgeholt und der Zuschlag bar oder mit EC-Karte im Fundbüro bezahlt werden.

6. Wo kann ich mich melden, wenn ich noch Fragen habe?
Für weitere Informationen bzw. Rückfragen steht das Bürgerbüro der Fontanestadt Neuruppin zur Verfügung – gerne per Mail oder telefonisch unter 03391 355-111.

7. Was geschieht mit dem Erlös der Auktion?
Der Erlös der Versteigerung fließt in die Stadtkasse der Fontanestadt Neuruppin.

Wir bedanken uns bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bei allen ehrlichen Finderinnen und Findern von Wertgegenständen, die diese nicht behalten, sondern im Rathaus abgeben. Sie alle machen denen, die etwas auf diesem Weg zurückerhalten, eine große Freude und tragen so dazu bei, dass Neuruppin eine lebenswerte und freundliche Stadt ist und bleibt.

Richterhammer auf einer Computermaus vor Tastatur – Symbol für digitales Recht, Online-Gerichtsverfahren und Internetrecht.