Neue Regelung für Lichtbilder seit 1. Mai
Aufgrund vermehrter Nachfragen zum Thema „Lichtbilder für Personalausweise oder Reisepässe“ weisen wir gern nochmal auf die aktuellen Regelungen hin.
Im Frühjahr hatten wir bereits informiert, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen nur noch Passbilder in digitaler Form akzeptiert werden. Es werden also weiterhin biometrische Fotos gefordert, jedoch dürfen Passbilder in Papierform nicht mehr verwendet werden. Es gilt das neue sogenannte E-Passfoto-Verfahren.
Im Bürgerbüro der Fontanestadt Neuruppin haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Passbilder an einer Fotostation selbständig aufzunehmen. Die Aufnahme der Passbilder im Bürgerbüro ist gebührenpflichtig.
Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit Ihre Passbilder von einem professionellen Fotografen oder einer Fotografin erstellen zulassen. Wer diesen Weg wählt, muss das Passfoto durch den Fotografen bzw. die Fotografin in einer sicheren Cloud hochladen lassen, aus welcher der Bürgerservice die Fotos bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes herunterladen kann.
