Land fördert Gehölzstreifen auf Acker- oder Dauergrünland – Anträge ab sofort möglich
In einer Pressemitteilung informiert das Brandenburger Agrarministerium am 14. August 2026 über eine neue Richtlinie, nach der sog. Agroforstsysteme künftig mit bis zu 100.000 € gefördert werden können.
Als Agroforstwirtschaft werden Landnutzungssysteme bezeichnet, bei denen Gehölze (Bäume oder Sträucher) in Form von Streifen (Alley Cropping) auf Acker- oder Dauergrünland angelegt werden.
Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Betriebsstätte in Brandenburg liegt. Anträge können ab sofort digital gestellt werden.
Alle Details sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) unter Agroforst Richtlinie 2026 | MLEUV.
