Innenminister übergibt Fördermittel für neues Feuerwehrfahrzeug
Innenminister Dr. Jan Redmann hat der Fontanestadt Neuruppin heute die offizielle Zusicherung von Fördermitteln für die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeugs überbracht. Mit der finanziellen Unterstützung des Landes ist der Weg frei für die Ausschreibung und Bestellung des neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10), das ein in die Jahre gekommenes Vorgängermodell des Löschzugs Nord-Ost (Alt Ruppin) ersetzen wird.
Das aktuelle LF10 hat bereits über 20 Dienstjahre hinter sich und entspricht nicht mehr den modernen technischen Anforderungen und dem gewachsenen Aufgabenspektrum des Feuerwehralltags. Dank der Fördermittelzusicherung kann nun der Beschaffungsprozess starten, um die Einsatzfähigkeit der Retter langfristig zu sichern und zu stärken.
Innenminister Dr. Jan Redmann: „Mit dem Fördermittelbescheid für ein neues Fahrzeug erhält die Freiwillige Feuerwehr Neuruppin mehr als neue Technik und Ausrüstung. Sie erhält ein Fahrzeug für die Zukunft. Das neue HLF 10 ist ein leistungsstarkes, zeitgemäßes und zuverlässiges Einsatzmittel. Damit können die Einsatzkräfte schneller, effizienter und sicherer Brände bekämpfen und Hilfe leisten. Denn eines wissen wir alle: Jede Sekunde zählt, wenn es um Menschenleben und Sachwerte geht.“
Bürgermeister Nico Ruhle hob die Bedeutung der Landesförderung hervor: „Die Anschaffung eines modernen Feuerwehrfahrzeugs ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung für unsere Haushaltskasse. Die Zusage des Innenministeriums gibt uns die nötige Planungssicherheit. Und auch wenn es von der Förderzusage bis zur tatsächlichen Lieferung des Fahrzeugs noch etwas dauert, ist diese Investition doch eine starke Motivation für die gesamte Mannschaft und zeigt zudem die große Wertschätzung für das Ehrenamt.“
Das HLF 10 wird voraussichtlich ca. 550.000 € kosten, wovon 50% gefördert werden. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und der feuerwehrtechnischen Fertigung kann das neue Fahrzeug voraussichtlich Ende 2028 übergeben werden. Damit wird auch eine Empfehlung des Gefahrenabwehrbedarfsplans umgesetzt.
