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Feuerwehrgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin

Grundsätzlich kommt die Freiwillige Feuerwehr Neuruppin ihren hoheitlichen Aufgaben unentgeltlich nach, sofern nicht die Möglichkeit der Erhebung von Gebühren oder Kostenersatz nach § 45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) besteht. Die Aufzählung der Gründe im § 45 BbgBKG ist abschließend, das heißt, alle anderen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes werden durch die Feuerwehr unentgeltlich erfüllt.

 

Einsätze aufgrund von Fahrlässigkeit sind, wie auch in der Vergangenheit, weiter unentgeltlich. Auch Einsätze bei Alarmierung durch Heimrauchmelder sind – im Gegensatz zu sog. Brandmeldeanlagen - nicht kostenpflichtig, auch wenn Sie fehlerhaft oder fahrlässig auslösen.

 

Einsätze, bei denen der Schaden oder die Gefahr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder die Fehlauslösung einer bei einer Rettungsleitstelle aufgeschalteten Brandmeldeanlage, waren in der Vergangenheit und sind auch in Zukunft kostenpflichtig. Mit der Beschlussfassung einer angepassten Gebührensatzung ist die Fontanestadt Neuruppin ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Kostensätze und Gebühren für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze zu überprüfen und anzupassen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Feuerwehrgebührensatzung und der Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr auf Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Fontanestadt Neuruppin sowie in der Kalkulationsgrundlage und der Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem: Vorgang 2002/174 5. Ergänzung - SD.NET RIM 4.

Das Bild zeigt eine feuerwehrtechnische Umgebung mit Feuerwehrhelmen, -anzügen und -geräten. Die Überschrift fragt nach den Kosten der Feuerwehr und illustriert verschiedene Aspekte wie Ausrüstung, Fahrzeuge und notwendige Materialien, dargestellt durch einfache Symbole.
Alternativtext: Eine Liste mit Beispielen für kostenpflichtige Dienstleistungen, darunter grob fahrlässiges Verursachen eines Schadens, Gefahrenhinweise, Brandsicherheitswachen, Verkehrsunfälle, Haustierrettung, Keller abpumpen und Brandstiftung. Im Hintergrund ist eine unscharfe Feuerstelle zu erkennen.
Alternative Text: "Grafik mit den Überschriften „Was ist NICHT kostenpflichtig“ und einer Liste von drei Punkten: Notruf absetzen / Hilfe rufen, Heimrauchmelder (nicht Brandmeldeanlage), Schadensfeuer (z.B. Hausbrand). Hintergrund zeigt Feuerwehrleute im Einsatz."
Einsätze bei Fehlalarm: Heimrauchmelder (privat) verursachen keine Kosten, während Brandmeldeanlagen (in der Regel gewerblich) kostenpflichtig sind. Eine grafische Darstellung zeigt die Unterschiede zwischen den beiden Systemen.