Feuerwehrgebührensatzung der Fontanestadt Neuruppin
Grundsätzlich kommt die Freiwillige Feuerwehr Neuruppin ihren hoheitlichen Aufgaben unentgeltlich nach, sofern nicht die Möglichkeit der Erhebung von Gebühren oder Kostenersatz nach § 45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) besteht. Die Aufzählung der Gründe im § 45 BbgBKG ist abschließend, das heißt, alle anderen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes werden durch die Feuerwehr unentgeltlich erfüllt.
Einsätze aufgrund von Fahrlässigkeit sind, wie auch in der Vergangenheit, weiter unentgeltlich. Auch Einsätze bei Alarmierung durch Heimrauchmelder sind – im Gegensatz zu sog. Brandmeldeanlagen - nicht kostenpflichtig, auch wenn Sie fehlerhaft oder fahrlässig auslösen.
Einsätze, bei denen der Schaden oder die Gefahr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder die Fehlauslösung einer bei einer Rettungsleitstelle aufgeschalteten Brandmeldeanlage, waren in der Vergangenheit und sind auch in Zukunft kostenpflichtig. Mit der Beschlussfassung einer angepassten Gebührensatzung ist die Fontanestadt Neuruppin ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Kostensätze und Gebühren für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze zu überprüfen und anzupassen.
Weitere Informationen finden Sie in der Feuerwehrgebührensatzung und der Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr auf Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Fontanestadt Neuruppin sowie in der Kalkulationsgrundlage und der Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem: Vorgang 2002/174 5. Ergänzung - SD.NET RIM 4.



