Erleichterungen mit dem Parkausweis für Handwerksbetriebe
Seit Februar 2026 können Handwerksbetriebe, die zwingend Fahrzeuge am Einsatzort benötigen, wie beispielsweise zum Transport sehr schwerer oder sperriger Materialien, einen entsprechenden Parkausweis beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises OPR beantragen. Der Parkausweis für Handwerksbetriebe bietet viele Vorteile.
So ermöglicht die Ausnahmeparkgenehmigung beispielsweise das Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Bereichen mit einer Parkregelung für Anwohnende, bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus. Außerdem können Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten/-uhren abgestellt werden.
Die Kreisverwaltung möchte es Handwerksbetrieben mit dem Parkausweis erleichtern, die Dienstleistungen vor Ort zu erbringen. Auch bisher konnten Handwerkerinnen und Handwerker zum Be- und Entladen am Einsatzort halten, allerdings musste das Fahrzeug danach umgeparkt werden. Dieser zusätzliche Zeitaufwand entfällt jetzt mit diesem Parkausweis.
Die Ausnahmeparkgenehmigung für Handwerksbetriebe kostet jährlich 150 Euro pro Fahrzeug.
Weitere Informationen dazu auf der Webseite des Landkreises OPR beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr.
