Herrenlose Fahrräder


Was sind "herrenlose Fahrräder"?

Als "herrenlos" werden Fahrräder bezeichnet, bei denen der/die ursprüngliche Eigentümer*in auf sein/ihr Recht verzichtet und den Besitz an dem Fahrrad aufgibt. Herrenlose Fahrräder - oft auch als Schrott(fahr)räder bezeichnet - werden offensichtlich nicht mehr genutzt und einfach irgendwo abgestellt. Schon der äußere Anschein lässt erkennen, dass kein Interesse mehr an dem Eigentum besteht. Herrenlose Fahrräder werden vermehrt im Stadtgebiet der Fontanestadt Neuruppin festgestellt. Sie behindern und versperren Geländer, Fahrradständer, Gehwege oder Laternen. Auch der ordnungsgemäße Verkehrsfluss sowie andere Verkehrsteilnehmende werden durch sie eingeschränkt bzw. behindert.


Was passiert mit herrenlosen Fahrrädern?

Herrenlose Fahrräder gefährden die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Beseitigung herrenloser Fahrräder dient daher der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der daraus resultierenden Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Straßen.

Hat der/die Betroffene das Fahrrad nicht mit der Absicht abgestellt, das Eigentum daran aufzugeben, besteht die Möglichkeit, das Eigentum wieder anzunehmen. Dazu muss das Fahrrad nur in der gesetzten Frist selbstständig entfernt werden. Eine Übersicht finden Sie unten. Wird das Fahrrad nicht innerhalb der Frist entfernt, ist die Eigentumsaufgabe verwirklicht. Es folgt die kostenpflichtige Beseitigung des herrenlosen Fahrrades aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

Kontakt

Sybille Müller
Ordnungsamt
Tel.: 03391 355-118
Fax: 03391 355-675
Mail: sybille.mueller@stadtneuruppin.de


Übersicht herrenloser Fahrräder

Zurzeit sind keine herrenlosen Fahrräder gemeldet.