Verwendungsbestimmungen zur Nutzung des Stadtlogos der Fontanestadt Neuruppin durch Dritte

1. Es ist untersagt, das Stadtlogo in seiner Form, Farbe und Gestalt zu ändern. Eine Schwarz-Weiß-Darstellung ist zulässig.

2. Es ist ohne weitere Aufforderung ein Belegexemplar des mit dem Logo versehenen Produktes spätestens einen Monat nach dessen Erstellung bei der Stadtverwaltung Neuruppin, Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin (gegen Eingangsbestätigung) unentgeltlich einzureichen. Es verbleibt bei der Stadt.

3. Die Verwendung des Stadtlogos ist unzulässig, wenn Inhalt oder Charakter des mit ihm in Verbindung gebrachten Textes, Produktes oder anderen Verwendungszwecks:

  • gegen die Menschenwürde verstößt
  • pornographische Darstellungen enthält
  • Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung dargestellt sind
  • Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches dargestellt sind, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches dargestellt sind
  • zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden
  • eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des  Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen
  • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen
  • das Image der Fontanestadt Neuruppin aus sonstigen Gründen schädigt.

4. Bei der Verwendung des Stadtlogos durch Dritte muss jeder Anschein einer amtlichen Verwendung vermieden werden.

5. Wird das Stadtlogo entgegen dieser Bestimmungen verwendet, behält sich die Fontanestadt Neuruppin eine Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit sowie die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor. Die Verwendung des Stadtlogos kann bei Verstößen gegen diese Verwendungsbestimmungen untersagt werden.

6. Ersatzansprüche gegen die Fontanestadt Neuruppin sind ausgeschlossen.