Antragsbedingungen

für die im Rahmen eines Gebotsverfahrens zum Kauf angebotenen Objekte der Fontanestadt Neuruppin

1. Bei den benannten Kaufpreisgeboten handelt es sich um den zu bietenden Mindestkaufpreis für das Grundstück. Bieter können bis zur angegebenen Ausschreibungsfrist schriftliche Angebote abgeben. Das Gebot ist in einem geschlossenen Umschlag, der die Beschriftung "Angebot ...“ (Objektbezeichnung) tragen muss, im Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin, Raum 214 oder 215 abzugeben oder zu übersenden.

2. Die Gebote sind in einem eindeutig fest bestimmbaren bezifferten Kaufpreis abzugeben. Es ist gleichzeitig anzugeben, wie lange sich der Bieter an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Angebote, die unter dem Mindestkaufpreis liegen, können nicht berücksichtigt werden.

3. Ortsbesichtigungen sind bei den unbebauten Grundstücken aufgrund der freien Zugänglichkeit jederzeit selbständig möglich. Bei den bebauten Grundstücken sind  Ortsbesichtigungen nach vorheriger Terminabsprache mit den unter Kontakt benannten Ansprechpartnern möglich.

4. Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin behält sich vor, wenn es mehrere Interessenten für ein Verkaufsobjekt gibt,  Nachverhandlungen (Bieterverfahren) durchzuführen.

5. Die Stadt ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, es handelt sich um kein Ausschreibungsverfahren nach VOB oder UVgO.

Ruhle
Bürgermeister