Förmliche Anforderungen an Gebote für Miet-/Pachtgärten

 

1. Jeder Bieter ist berechtigt, ein Gebot bis zur angegebenen Ausschreibungsfrist abzugeben. Das Gebot ist in einem geschlossenen Umschlag, der die Beschriftung "Angebot Nr. ......" (Bitte Parzellennummer angeben) tragen muss, im Amt für Liegenschaften und Recht, Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuruppin, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin, Raum 217 oder Raum 218 abzugeben oder zu übersenden.

2. Die Gebote sind in einem eindeutig fest bestimmbaren bezifferten Betrag abzugeben. Es ist gleichzeitig zu benennen, wie lange sich der Bieter an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Angebote, die unter dem Mindestwert liegen, können nicht berücksichtigt werden.

3. Zusammen mit dem Gebot ist eine Mieterselbstauskunft einzureichen. Hier zum Download: Mieterselbstauskunft
 

4. Weitere Informationen unter www.neuruppin.de
 

5. Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache mit den genannten Ansprechpartnern möglich.
 

6. Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin behält sich vor, wenn es mehrere Interessenten für ein Objekt gibt, Nachverhandlungen (Bieterverfahren) durchzuführen.
 

7. Die Stadt ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei; es handelt sich um kein Ausschreibungsverfahren nach VOL, VOF oder VOB.
    

8. Die Stadt erhebt eine Zweitwohnungssteuer.

Ruhle
Bürgermeister