bebaute Grundstücke


Alt Ruppin

Krangener Straße 1, ehemalige KITA - RESERVIERT
Gemarkung
Alt Ruppin, Flur 4, Flurstücke 197 (1.014 m²) und 433 (651 m²) mit einer Gesamtgröße von 1.665 m²

Beschreibung: Das im OT Alt Ruppin gelegene Grundstück ist mit einem 2 -etagigen ehemaligen Wohnhaus und mit massiven sowie in Leichtbauweise errichteten Nebengebäuden bebaut. Die Gebäude sind leerstehend und bedürfen umfangreicher Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 51 "Am Weinberg Alt Ruppin", mit Darstellung als "Allgemeines Wohngebiet" und im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet "Ortszentrum Alt Ruppin". Damit unterliegen sämtliche Rechtsvorgänge (wie Abriss, Neubau oder bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen) einer sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Es gelten ebenso die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 "Steuerung des Einzelhandels". Eine Bebauung des Grundstückes ist nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze zulässig. 

Mindestkaufpreisgebot: 209.000,00 €€ 

Zusätzlich sind vom Erwerber Notar- und Gerichtsgebühren, Grunderwerbssteuer, Vermessungskosten in Höhe von 2.502,57 € und Gutachterkosten in Höhe von 2.231,00 € zu tragen.

Ausschreibungsfrist: unbefristet

Antragsbedingungen

Kontakt

Beate Zenske
Amt für Hochbau und Liegenschaften
Tel.: 03391 355-649
Fax: 03391 355-766
Mail: beate.zenske@stadtneuruppin.de