Strategische Wohnbauflächenentwicklg

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Studie zur „Strategischen Wohnbauflächenentwicklung“ im April 2017 ein Handlungspapier als Selbstbindungsbeschluss gebilligt. Seit einem, in den letzten Jahren stetigen und dabei leichtem Anstieg der Bevölkerungszahl, ist der Neuruppiner Wohnungsmarkt deutlicher nachgefragt und in Bewegung. Deshalb ist kurz- und mittelfristig Wohnungsneubau erforderlich. Dem soll  mit dem Leitbild "Stadt der kurzen Wege" durch eine gezielte Innenentwicklung Rechnung getragen werden. Die vorhandenen Potentiale in der Altstadt und den bekannten Baugebieten müssen dafür aktiviert und in einem zukünftigen Baulückenkataster erfasst werden. Ebenso die bereits im Flächennutzungsplan der Fontanestadt ausgewiesenen Bauflächen , wie z.B in der Vorstadt Nord oder der Rheinsberger Vorstadt.

Die Studie "Strategische Wohnbauflächenentwicklung"

Die Fontanestadt Neuruppin hat sich als attraktiver Wohn- und Arbeitsort im Land Brandenburg behauptet. Als Regionaler Wachstumskern und Mittelzentrum ist die Stadt Anker im ländlichen geprägten Nordbrandenburg und hält die eigene Bevölkerungszahl durch stetige Wanderungsgewinne konstant. Stetige Veränderungen in der Wohnraumnachfrage belegen, dass bei gleichbleibender Bevölkerungszahl Anpassungen am Wohnungsmarkt erforderlich sind...      zur Studie

Wohnungspolitischer Grundsatzbeschluss

Die bauland- und wohnungspolitische Situation der Fontanestadt soll in Zukunft noch besser gesteuert werden. Darum hat sich die Verwaltung mit Stadtverordneten in 2020, im Rahmen zweier Workshops und einer digitalen Umfrage, mit 8 strategischen Zielen zur Bauland- und Wohnungspolitik auseinandergesetzt und diskutiert.  Diese waren Teil der bereits in 2019 veröffentlichten Wohnungsmarktstudie. In deren Ergebnis wurde durch die Stadtverordneten ein „Wohnungspolitischer Grundsatzbeschluss“ gefasst.
 

Drei wesentliche Vorgaben aus dem Wohnungspolitischen Grundsatzbeschluss

1.    Die Zulassung oder Vergabe für den Verkauf von Baugrundstücken bzw. zur Errichtung größerer Bauvorhaben soll zukünftig an verschiedene Kriterien geknüpft sein. (u.a. soziale, ökologische oder auch die Konzeptqualität)
2.    Es soll eine kommunale Richtlinie zur Abkehr vom Höchstgebotsverfahren bei der Vergabe städtischer Grundstücke erstellt werden.
3.    Die Aufstellung einer „Folgekosten-Richtlinie“ soll bestimmen, wie Investierende an den Folgekosten von Baumaßnahmen, die die Allgemeinheit betreffen, beteiligt werden können. (z. B. für die Entwicklung von Grünflächen, die Schaffung neuer Kitaplätze oder auch die Berücksichtigung von mietpreisgebundenem Wohnraum u.a.)

 Die Ziele aus dem Wohnungspolitschen Grundsatzbeschluss

... sind hier in einer Übersicht zum Herunterladen zusammengefasst. Ein wesentlicher Teil davon sind Immobilien- und Grundstücksverkäufe. Sie spielen als Einnahmequelle nach wie vor eine wichtige Rolle für die Fontanestadt. Um der Kommune auch zukünftig Zugriff auf Grundstücke sowie finanzielle Handlungsmöglichkeiten zu ermöglichen, haben die Stadtverordneten die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines sogenannten „revolvierenden Baulandfonds“ zu prüfen. Damit könnten Teile der Grundstückseinnahmen zukünftig zweckgebunden in den genannten Fonds fließen, der ausschließlich für die Bodenbevorratung eingesetzt würde.

Kontakt

Markus Schwarzenstein
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-729
Fax: 03391 355-788
Mail: markus.schwarzenstein@stadtneuruppin.de