Bauberatung

Träger des Verfahrens, sachlich zuständig und somit genehmigende Stelle  zu allen „bauaufsichtlichen Verfahren“  ist die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (OPR).–  Zu diesen genehmigungspflichtigen Verfahren gehören u.a. Bauvorbescheide und/oder Nutzungsänderungen die sich auf das Gemeindegebiet der Fontanestadt Neuruppin und deren Ortsteile beziehen. – Lesen Sie auf dieser Seite, welche Abstimmungen mit der Fontanestadt zu erledigen sind.


Die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis OPR, bei der alle Bauanträge einzureichen sind, und bei der die entsprechenden Bauakten archiviert sind, erteilt  Auskünfte zu bauordnungs-, bauplanungs- und verfahrensrechtlichen Aspekten, sowie zum Baunebenrecht.
Zur Herstellung des nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), in bauaufsichtlichen Verfahren erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens, beteiligt die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises die Fontanestadt Neuruppin.

Kontakt Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Bau- und Umweltamt des Landkreises OPR
Sachgebiet: Technische Bauaufsicht und Denkmalschutz
Dienstsitz: Neustädter Str. 14, 16816 Neuruppin
Tel. 03391 688-0

Beratungsgespräch bei Neubau, Umbau und Nutzungsänderungen

Gerne können Sie sich zu den offiziellen Sprechzeiten auch vom Amt für Stadtentwicklung der Fontanestadt Neuruppin beraten lassen und Informationen zum Bauplanungsrecht, einschließlich zum Ortsrecht und zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne usw.) einholen.

Schauen Sie bitte zu Fragen der Energieeffizienz Ihres Bauvorhabens auf die Homepage der Deutschen Energie-Agentur (dena). Wichtige Informationen und Adressen von Experten für energieeffizientes Bauen finden Sie hier:

Historische Altstadt und Ortszentrum Alt Ruppin

Genehmigungsfreie Maßnahmen ohne Bauantrag sind in der Historischen Altstadt Neuruppin sowie im Historischen Orts-zentrum Alt Ruppin mit der Stadt abzustimmen. Anträge sind direkt bei der Stadt zu stellen (siehe auch Sanierungsrechtliche Genehmigungen unter der Website "Städtebauliche Satzungen). Auch bei Bauvorhaben müssen Belange der Sanierungsziele eingehalten werden.

Kontakt Stadtverwaltung

Karsten Taschner
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-643
Fax: 03391 355-788
Mail: karsten.taschner@stadtneuruppin.de

Antje Lange
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-722
Fax: 03391 355-788
Mail: antje.lange@stadtneuruppin.de

Martina Ribbe
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Tel.: 03391 355-727
Fax: 03391 355-788
Mail: martina.ribbe@stadtneuruppin.de

Beratungen finden in den allgemeinen Sprechzeiten statt:

Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Wir empfehlen Ihnen vorab einen Termin telefonisch oder per E-Mail mit uns abzustimmen.