'Wohnfühlen' in der Altstadt - Der Städtebauliche Rahmenplan

Neuruppin besitzt seit 1995 das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“. Dieses umfasst unter anderem die denkmalgeschützte Altstadt innerhalb der Stadtmauer.

Mit der Ausweisung zum Sanierungsgebiet bestehen auf der einen Seite umfangreiche finanzielle Mittel der Städtebauförderung. So flossen bisher rund 30 Millionen Euro in die behutsame Stadterneuerung der Altstadt. Auf der anderen Seite bestehen durch die Festlegung als Sanierungsgebiet auch besondere Auflagen. Der städtebaulichen Entwicklung der Altstadt kommt somit eine besondere Schutzwirkung zu. Durch den besonderen Genehmigungsvorbehalt nach §§ 144 und 145 Baugesetzbuch unterliegen alle Veränderungen – auch an den Gebäuden – im Sanierungsgebiet dieser Prüfung. Basis dieser Prüfung sind hierbei etwa der städtebauliche Rahmenplan (Durchführungsplan) sowie die textliche Fassung der Sanierungsziele.

Die letzte Aktualisierung der Rahmenplanung mit dem Durchführungsplan erfolgte in den Jahren 1997 – 1999. In der Zwischenzeit konnten viele Ziele durch öffentliche und private Maßnahmen umgesetzt werden. Gleichwohl besteht noch immer ein großer Sanierungsbedarf, der auch zukünftig mit Hilfe von Städtebaufördermitteln umgesetzt werden soll. Die Aktualisierung des städtebaulichen Rahmenplans hat bisherige Ergebnisse evaluiert, fortbestehende Defizite aufgezeigt und leitet hieraus aktuelle Strategien und ein Handlungskonzept für den weiteren Umsetzungsprozess ab.

Parallel hierzu ist eine textliche Fassung der Sanierungsziele für die Teilbereiche des Sanierungsgebietes ausgearbeitet worden. Sie bilden die Grundlage zur erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung (§§ 144 und 145 BauGB), damit alle Investitionen in der Altstadt in die richtige Richtung gehen.

Insbesondere die demografische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die finanziellen Ressourcen erforderten eine Aktualisierung. Im städtebaulichen Rahmenplan sind dementsprechend alle Sanierungsziele aufgezeigt, die bis zum Abschluss der Sanierung (voraussichtlich 2011) erreicht werden sollen. Grundlage dieses Handlungskonzeptes war eine intensive Bestandsanalyse und weiterhin eine inhaltliche Auseinandersetzung in den Fachausschüssen der Stadt. Durch die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin wurden der Rahmenplan und die Sanierungsziele zur Selbstbindung als „Sanierungsziel“ am 24.September 2007 bestätigt.