Kulturförderung Neuruppin


FAQs - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Kulturförderung

  • Wer kann Kulturförderung beantragen?
    Grundsätzlich können sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen Förderung beantragen.

  • Was wird gefördert?
    Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen, Kurse, Workshops, Projektvorhaben und ähnliches. Auch Maßnahmen, die der Erhaltung oder Zukunftsfähigkeit von bestehenden kulturellen oder künstlerischen Angeboten dienen, können gefördert werden. Dazu zählen Vorhaben, die z. B. der Digitalisierung, Weiterbildung oder Konzeptförderung nutzen.

  • Was ist der Unterschied zwischen "institutioneller Förderung" und "Projektförderung"?
    Bei der institutionellen Förderung wird die Zuwendung zur Deckung eines Teils der Ausgaben einer kulturellen Einrichtung gewährt. Mit der Projektförderung werden bestimmte, einzeln abgegrenzte Vorhaben unterstützt.

  • Für welchen Zeitraum können Mittel beantragt werden? Vorhaben, die als Projektförderung beantragt werden, werden für ein Kalenderjahr beantragt und müssen innerhalb dieses Kalenderjahres geleistet werden. Die institutionelle Förderung wird für drei Jahre gewährt.

Fragen zur Antragsstellung

  • Wie sind die Antragsfristen?
    • Institutionelle Förderung: 15.10.2022, 15.10.2025 usw., für die darauf folgenden drei Jahre (für drei Jahre ist damit keine Projektförderung möglich!)
    • Projektförderung: 15.10.; Einzelprojekte für das Folgejahr

  • Was muss für den Antrag eingereicht werden?
    Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular ein. Dieses muss beinhalten: eine Kurzcharakteristik des Projekts, eine Übersicht über die erwartbaren Projektergebnisse, einen stichhaltigen Finanzierungsplan und die Unterschrift des:der Antragssteller:in. Genaueres finden Sie in der jeweiligen Förderrichtlinie. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Antragstellung.

Fragen zu Formularen und Nachweisen